Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
- Journal
- Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
- Volume
- 20 (1893)
- Issue
- 1 (1893)
- Date
- 1893-01-01
- Page
- Seite 96 (sequence 99)
- Language
- German
- Belongs to
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96 ,,was Du einem anderen zuzufügen gedenkst, das fügst Du Dir selbst zu.“ In erster Linie ist es die Ehre des Weibes, des Hauses, dem es angehört, und in gewissem Sinne auch des ganzen Volkes,1 2) welche dieser Verläumder angetastet, wissentlich und aus Hass angetastet hat. Dafür wird auch seine Ehre angetastet, indem er vor den Aelteslen der Gemeinde durch eine inzahl von Schlägen entehrt wird. Zweitens sucht er durch diese Verläumdung seinem Schwiegervater die Tochter aufzubürden, nachdem er sie geschwächt, und ihn um die fünfzig Sekel zu hintergehen, die er als Mohär3) zu entrichten hat. Hierfür muss er nun nicht nur diese 50 S. entrichten, sondern auch noch 50 S. als Strafe geben, gerade so, als wenn er irgend jemand um diesen Betrag bestohlen hätte. Die dolose Absicht wird wie bei dem Zeugengesetz der perfekten That gleichgeachtet. Drittens endlich hat er es durch ein verwerfliches Mittel versucht, sich seiner Frau zu entledigen, während es ihm doch freigestanden hätte, sie auf rechtlichem Wege — durch einon Scheidebrief (Deut. 24, 1) — zu entlassen. Dafür wird ihm das Recht genommen, sich jemals von ihr zu scheiden. Die Triebfeder der Schuld trifft hier die Vergeltung. Das Motiv zu dem Verbrechen war das Bestreben, frei zu sein von dem verhassten Weibe, die Strafe hierfür ist nun das Gebundensein an dasselbe. x) Darauf deuten die Worte v. 19 hin: ״denn er hat über eine Jungfrau Israels. . . . Schon ein alter Midrasch macht die schöne Bemerkung: ״Nicht diese allein hat er verleumdet, sondern alle Jungfrauen Israels.“ (Sifre z. St). 2) Ein Mohär (Morgengabe) wurde für jede Jungfrau gegeben, wie aus Ex. 22, 16 hervorgeht. Wie gross aber dasselbe war, lässt sich wohl mit Sicherheit aus Deut. 22, 29 schliessen. 50 Schekel soll der Notzüchter einer Jungfrau deren Vater geben. So viel hat wohl auch der Verführer zu geben. Die Gewaltsamkeit, welche das Notzuchtsdelikt charakfcerisirt, wird durch den Verlust des Scheidungsrechts bestraft; vgl. weiter. Auch nach dem Talmud beträgt die Morgengabe 50 Schekel (Ketub. 10b, 29b, 38a u. b, 55b) und ebensoviel auch die Strafsumme für die Verführung (ib. 39 a).