Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
- Journal
- Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
- Volume
- 20 (1893)
- Issue
- 1 (1893)
- Date
- 1893-01-01
- Page
- Seite 92 (sequence 95)
- Language
- German
- Belongs to
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92 der Hinrichtung des Angeklagten, so ist dies ein Fingerzeig Gottes, dass derselbe unschuldig sei, sonst hätte ihn Gott nicht gerettet; dieser göttliche Fingerzeig ist es auch, der die Richter bestimmt, den überführenden Zeugen mehr Glauben zu schenken, als den Anklägern. — Ist hingegen die Hinrichtung bereits erfolgt, so ist dies ein Zeichen, dass der Angeklagte schuldig war; denn sonst hätte ihn Gott nicht hinrichten lassen; auch hätte Gott nicht zugegeben, dass die Richter, in deren Mitte er weilt, unschuldiges Blut vergossen hätten. Deshalb kann der Aussage der überführenden Zeugen kein volles Vertrauen entgegengebracht werden.“ Aber auch diese Erklärung kann nicht ganz befriedigen. Denn, abgesehen davon, dass nach derselben der Hauptbeweis für die Schuld oder Unschuld des Angeklagten auf einem Gottesurteile beruhen würde, wovon hier weder in der Bibel noch im Talmud die Rede ist, so beweist dieses Gottesurteil gar nicht das, was zu beweisen wäre. Es beweist nämlich nur, dass der Angeklagte einmal ein todeswürdiges Verbrechen begangen habe, wofür er die Todesstrafe verdiente, nicht aber, dass die Ankläger Augenzeugen dises Verbrechens gewesen seien. — Ueberdies erklärt dieser Grund des Nachmanides, wie überhaupt alle die bisher angeführten Gründe, nur die Norm ctllein ohne Rücksicht auf die talmudische Begründung derselben. Das Motiv des Talmud lautet aber, wie bereits bemerkt, ״keine Strafe darf auf einer sich von selbst verstehenden Schlussfolgerung basieren“, ein Satz, der wohl in dem vergeltenden Charakter der Strafe seine Erklärung finden kann. Soll die richterliche Strafe in Wahrheit sühnende Vergeltung sein, soll sie die Schuld aufheben und dadurch das verletzte Recht wiederherstellen, dann muss sie der Grösse der Schuld genau entsprechen. Ist nun eine Schuld so gross, dass dem Arme der Gerechtigkeit kein ihr entsprechendes Strafmittel zu Gebote stellt, dann verzichtet der Talmud überhaupt auf die richterliche Vergeltung, um