Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
- Journal
- Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
- Volume
- 20 (1893)
- Issue
- 1 (1893)
- Date
- 1893-01-01
- Page
- Seite 88 (sequence 91)
- Language
- German
- Belongs to
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88 Die natürliche Auslegung, welche die Pharisäer dem Gesetze geben, und welche auch von den neueren Exegeten anerkannt wird, steht auch mit der apokryphischen ״Historie von der Susanna und vom Daniel“ in Einklang. Die falschen Zeugen werden getötet, ohne dass das richter־ liehe Urteil an der Susanna vollstreckt worden wäre.1) Die die Talion einschränkende Norm der Sadducäer wurde aber von den pharisäischen Rechtslebrern nicht nur in dem einen eben besprochenen Punkt bekämpft, sie wurde vielmehr ganz von ihnen verworfen. Der sadducäischen Norm diametral entgegengesetzt lautet der pharisäische Kanon: ״Ist das Todesurteil an dem Inkulpaten noch nicht vollzogen, werden die überführten Zeugen getötet; ist es vollzogen, werden sie nicht getötet.2) Diese so höchst sprachlich unmöglich, dass der Infin. nach einem Verb, des Denkens (באשר זמם לעשות) die Stelle des verb. fin. vertrete; vgl. Bähr a. a 0. S. 1819־. *) V. 60—62. Die Verurtheilung hatte aber bereits stattgefunden, also wird die pharisäische Lehre auch in diesem Punkte von der Susannaerzählung unterstützt. Ein Synedrialpräsident (Juda b. Tabbai Ende des 2. vorchr. Jhrh.) liess einmal, um demonstrativ gegen die Sadducäer vorzugehen, einen Zeugen hinrichten, bevor das über dem schuldlosen Angeklagten gefällte Urteil vollzogen war, ein Verfahren, mit welchem sein Amtsgenosse Simon b. Schetach einverstanden war. Nur darüber machte er ihm einen Vorwurf, dass er gegen eine andere traditionelle Norm verstossen, wonach die Ueberführung eines einzelnen Zeugen demselben keine Todesstrafe zuzieht, es muss beiden Zeugen das Alibi nachgewiesen werden, wenn die Wiedervergeltungsstrafe eintreten soll. Macc. 5 b; Tosefta Sanh. 6 ed. Zuckermandel S. 424; Mechilta zu Ex. 23, 7 ed. Weiss S. 106, Jerus. Sanh. 6, 4 [Geiger, Urschrift S. 140/1 hat nach Angabe der Mechilta z. Ex. 23, 7 die Namen der beiden Synedrialpräsidenten in umgekehrter Weise angeführt. Wir halten es jedoch für wahrscheinlicher, dass in der .Relation der Mechilta. trotzdem sie die älteste ist, die Namen zufällig verwechselt worden, als dass wir annehmen könnten, drei von einander unabhängige Quellen hätten in tendenziöser Weise die Namen absichtlich vertauscht]/ 2) Macc. 5 b תנא בריבי אומר לא הרגו נהרגין הרגו אין גהרגין אמר אכיו בני לאו קל וחומר הוא אמר לו לימדתנו רבנו שאין עונשין מן הדין.