Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
- Journal
- Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
- Volume
- 20 (1893)
- Issue
- 1 (1893)
- Date
- 1893-01-01
- Page
- Seite 85 (sequence 88)
- Language
- German
- Belongs to
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85 könnten. Denn wenn auch bei jeder schweren Strafe Reflexwirkungen auf die Nachkommen unvermeidlich sind, so darf doch keine Strafe sich direct auf die unschuldigen Kinder erstrecken: ״Thuet ihm. wie er gedacht, seinem Bruder zu thnn“, ״nicht aber seinen Nachkommen“, sagt R. Josua b. Levi im Namen des R. Simon b. Lakis (Maccoth 2 a u.). Zweitens können die falschen Zeugen nicht die Exilstrafe erleiden, wenn sie jemanden fälschlich einer fahrlässigen Tötung beschuldigen. Denn diese Strafe ist nur für den unvorsätzlichen Thäter instituiert zugleich zur Sicherung vor dem Bluträcher, nur ״ein solcher fliehe in eine dieser Städte (Deut. 19,5) nicht aber die aus Vors'atz lügenhaften Zeugen (Macc. 2 b oben). Noch zwei Fälle werden an unserer Stelle aufgezählt, wo statt der Talion die Geisselstrafe einzutreten hat. Die Wiedervergeltungsstrafe kann nämlich drittens in dem Falle nicht der Schuld entsprechen, wenn die Zeugen gegen jemanden aussagen, er habe wissentlich seinen stössigen Ochsen nicht verwahrt und dieser habe einen Menschen getötet. Würde der Inkulpat auf Grund dieser Zeugenaussage verurteilt werden, so hätte er nach Ex. 21,30 eine Sühngeld zu entrichten. Nun ist aber dieses Sühngeld nicht als Ersatz für den Wert des Getöteten, sondern als Sühne für das mittelbar vergossene Blut von den talmudischen Rechtslehrern aufgefasst worden. Die überführten Zeugen dagegen, die doch keine fahrlässige Blutschuld auf sich geladen haben, bedürfen dieser Sühne nicht. Wollte man sie daher zu einer Geldstrafe verurteilen, wie sie dieselben dem Angeklagten zugedacht, so würde dies ebenfalls nur eine rein äusserliche Talion sein; nur scheinbar wäre die Strafe, die der Inkulpat zu erleiden hätte, mit der Strafe identisch, die den Zeugen zuerkannt würde, ihrem Wesen nach wären dieselben grundverschieden. Endlich fällt die Talion in dem Falle weg, wenn die Zeugen jemand des Diebstahls anklagen, dieser aber das angeblich gestohlene