Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
- Journal
- Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
- Volume
- 20 (1893)
- Issue
- 1 (1893)
- Date
- 1893-01-01
- Page
- Seite 65 (sequence 68)
- Language
- German
- Belongs to
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65 an dieser Räucherung (von Blättern einer gewissen Pflanze oder Haaren eines gewissen Thieres) Wohlgefallen finde und deswegen das Verlangte in Erfüllung bringe. Da aber der Zweck des ganzen Gesetzes und die Pole, um welche dasselbe sich dreht, darin bestehen, dass der Götzendienst und sein Andenken vertilgt werde, dass man auch keinem Sterne einen schädlichen oder nützlichen Einfluss auf die Angelegenheiten des Menschen zuschreibe, weil diese Ansicht zu Sterndienst verleitet, so musste nothwendig jeder Zauberer mit der Todesstrafe belegt werden, weil er ohne Zweifel falschen Göttern dient, wenn auch auf eine eigenthümliche Weise, verschieden von der Art, wie das gemeine Volk jene Gottheiten verehrt.“ Dass in der Bibel aber gerade diese Vorschrift auf das weibliche Geschlecht sich bezieht, (״Eine Zauberin sollst du nicht leben lassen“ heisst es in Exod. 22, 18), was bei keinem anderen Verbot der Fall ist, erklärt M. dahin, dass jene Völker bei den meisten Zauberhandlungen die Ausführung derselben durch Frauen zur Bedingung machten,68) für welche Thatsachen M. es an Beispielen aus jenen heidnischen Büchern nicht ermangeln lässt, wozu noch der Umstand hinzukommt, dass den Männern aus natürlichem Mitleide mit den Frauen die Hinrichtung der letzteren widerstrebt. Daher heisst es auch in der Bibel beim Götzendienst ausdrücklich (Deut. 17, 2): ״Ein Mann oder ein Weib“, und dieser Ausdruck wird weiter wiederholt (Vers 5): ״So sollst du denselben Mann oder dasselbe Weib, die solches Uebel gethan haben, zu deinen Thoren hinausführen und sie zu Tode steinigen.44 69) 68) Dass das weibliche Geschlecht bei der Orakelertheilung im Altertum eine besondere Rolle epielte, ist allbekannt. Man vergleiche auch Tacitus, Germania VIII. Ä9) Viele wollen in diesen bibl. Verboten und Strafen eine Aehnlichkeit mit den bis in die neuere Zeit heraufreichenden Hexen- Prozessen erblicken. Dem ist aber nicht so, denn während jene die Verfolgung des Aberglaubens zum Ziele hatten, waren diese Magazin, Heit 1.1893. 5