Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
- Journal
- Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
- Volume
- 20 (1893)
- Issue
- 1 (1893)
- Date
- 1893-01-01
- Page
- Seite 43 (sequence 46)
- Language
- German
- Belongs to
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43 d. Die richterliche Vergeltung bei geplanten Angriffen auf Leben, Leib und Eigentum. [Das Gesetz über falsche Zeugen.] Wie die thätlichen Angriffe auf Leben, Leib und Eigentum durch einen gleichen Eingriff in die Rechtsgüterweit des Angreifers geahndet werden, so werden im mosaischen Rechte auch die blos geplanten Eingriffe in die Rechtssphäre eines Mitmenschen dem Vergeltungsprincipe gemäss bestraft, wenn nämlich Zeugen resp. Ankläger1) das Gericht durch falsche Aussage verleiten wollen, Leben, Leib oder Eigentum eines Unschuldigen anzutasten. Das Gesetz über die falschen Zeugen lautet: (Deut. 19, 16—21) (16). Wenn ein Zeuge (Zeugenpaar)2 *) des Unrechts5) auftritt gegen einen Mann, gegen ihn auszusagen Abweichung (seil, vom Gesetz und Recht), (17) so sollen die beiden Männer,4) welche den Streit haben (den Einspruch *) Da jede Anklage im mosaischen und talmudisehen Recht nur von 2 Zeugen erhoben werden kann, so sind diese stets auch die Ankläger. S. Michaelis, a. a. 0. VI, 100; Günther a. a. 0. S. 58, Anm. 54. 2) V. 15 wird die Zulassung eines einzigen Zeugen untersagt Das עד des Textes ist daher mit ״Zeugenpaar“ zu übersetzen. So fasst es auch der Talmud auf. Sota 2 b כל מקוס שנאמר עד הרי באן ב׳ vgl. Hirsch, Comm. z. St. Targum Jerusch, übersetzt gleichfalls סהדין שקרין. — Zu scheiden zwischen dem blossen Auftreten eines einzelnen Zeugen und der Verurteilung in Folge seines Zeugnisses, so dass das erstere gestattet (und zur Vergeltungsstrafe führt), das letztere aber untersagt ist (Dillmann), ist wohl möglich, hebt aber die Schwierigkeit nicht. Kann ein einzelner Zeuge keine Verurteilung herbeiführen, so kann er auch unmöglich die Widervergeltungsstrafe erleiden, da der blosse Wille zum Verbrechen ohne Möglichkeit des Erfolges doch nicht so hart bestraft werden kann. 8) So Dillmann. חמס״“ heisst ״Gewaltthat“ und thatsächlich geht ja der Zeuge auch gewaltthätig gegen seinenMitmenschen vor; Exod. 23,1, cfr. S. Mayer a. a. 0. S. 337. 4) Es ist aus dem Texte nicht ersichtlich, wer die beiden