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Magazin für die Wissenschaft des Judenthums · 1892-01-01 · 1 (1892) · p. Seite 201

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Journal
Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
Volume
19 (1892)
Issue
1 (1892)
Date
1892-01-01
Page
Seite 201 (sequence 203)
Language
German
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201 meint nun ein späterer Rechtslehrer (Abaje, Anfang des 1Y. Jhrh. n. Chr.) sei das Unterbleiben der Talion, da bei dem Blenden, wie überhaupt bei jeder Körperverletzung das Leben gefährdet sei (B. K. 84a). Das Gerechtigkeitsprincip ist also das Motiv, weshalb die talmudischen Rechtslehrer die Talion nicht buchstäblich ausgeführt haben wollen.1) Allerdings finden sie in der Bibel selbst einen Anhalt dafür, so namentlich in dem Satze Num. 35, 31 ״Ihr sollt kein Lösegeld nehmen für die Seele des Mörders“, aus welchem sich zweifellos die Gestattung eines Lösegelds für Körperverletzungen ergiebt. Jedoch ist nach talmudischem Rechte die Annahme eines Aequivalentes nicht nur gestattet, sondern sogar geboten (B. K. 83 b) und die Ausführung der faktischen Talion untersagt. — Ein Rechtslehrer2) will endlich auch aus dem Satze Ex. 21, 30 3) einen Schluss a minori ad maius ziehen, und z. folgendermassen: Wenn das Gesetz bei einem Delikt, welches die Todesstrafe (nach dem Talmud nicht die richterliehe, sondern die göttliche) nach sich zieht, eine Auslösung gestattet, um wieviel mehr müsse dies der Fall sein bei einem nicht todeswürdigen Verbrechen.“ Wird demnach die faktische Ausführung der Talion bei Körperverletzung von sämmtlichen4) Rechtslehrern des *) Auch Seforno (ein ital. Commentator des XVI. Jrh.) zu Ex. 21, 24 sagt, die Tradition lehre nur deshalb das Unterlassen der Talion, weil man leicht das Gesetz überschreiten und Schuld auf sich laden könne. 2) R. Jizchak in der Mechilta zu Ex. 21,24 (nach Weiss, Mech. S. XXXIII Zeitgenosse des R. Meir Ende des II. Jhrh. n. Chr.) 8) ״Wenn ihm (dem Eigentümer eines stössigen Ochsen, der denselben trotz aller Warnung nicht gehütet, wodurch dieser einen Menschen getötet hat) ein Lösegeld auferlegt wird, so soll er geben das Lösegeld seiner Seele.“ 4) Nur R. Elieser thut den Ausspruch: ״Auge um Auge ist faktisch zu verstehen.“ עין תחת עין ממש. Die Gemara erklärt jedoch diesen Ausspruch R. E.’s dahin, dass der Thäter den Wert seines Auges für das verletzte gebe, während alle anderen Lehrer annehmen,

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