Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
- Journal
- Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
- Volume
- 19 (1892)
- Issue
- 1 (1892)
- Date
- 1892-01-01
- Page
- Seite 193 (sequence 195)
- Language
- German
- Belongs to
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193 Angedeutet finden die talmudischen Rechtslehrer dieses Erfordernis der Verwarnung unter anderem auch in dem Satze Ex. 21, 14. Dieses Brüten, der Vorsatz kann objektir nur eruiert werden, wenn die Zeugen ihn gewarnt haben und er noch immer bei seinem Vorsatze bleibt.* 1) Hierüber herrscht nun unter den talmudischen Rechtslehrern Uebereinstimmung, dass Warnung zu dem Zwecke nötig ist, um den dolus (Mesid) von der culpa (Schogeg) zu scheiden; nur nach der Ansicht eines einzigen (R. Jose b. Jehuda) dient die Warnung dazu, den Vorwand der Rechtsunkenntnis zu beseitigen; deshalb braucht der Rechtskundige keine Verwarnung ״weil die Warnung nur gegeben zu scheiden zwischen Schogeg (culpa im Sinne von ignorantia juris) und Mesid (dolus im Sinne von Gesetzeskunde).“2 * * * * *) Abgesehen yon der Verwarnung wird auch noch gefordert, dass der Thäter den Zeugen im Momente der That nicht aus den Augen entrückt war. Wenn beispielsweise Zeugen gesehen, dass A den B mit einem Schwerte verfolgte, sie warnen den A, plötzlich aber verschwindet er, und nun sehen sie den B tot, den A mit blutigem Schwerte, so kann die richterliche Todesstrafe nicht erfolgen. Der sonst so strenge Simon b. Setach8) (Ende d. 2. vor- Warnung bewusst? so Raschi.) Hat er sich der Todesstrafe preisgegeben? (D. h. er mussteerwidern: ״ich thue es dennoch“ Raschi.) Hat er auch bald darauf getötet? Sanh. 40b. 1) Nach einer Erklärung Raschi s; nach einer anderen liegtim Imperfectum (יזיד) der trotz der Warnung weiter bestehende Vorsatz. 2) Sanh. 41a, 8b; Macc. 6b, 9b; Maim. Hilch. Sanh. 12, 2: ״Der Gesetzkundige bedarf ebenso der Warnung, wie der Unkundige; denn die Warnung ist dazu da, zu scheiden zwischen Schogeg und Mesid.“ Maimonides nimmt also die Begriffe Schogeg und Mesid in anderem Sinne wie R. Jose b. Jehuda, nämlich im Sinne von unserem dolus und culpa. S. die Commentare: כסף משנה ,מגיד משנה und לחם משנה. — Mit Unrecht entscheidet sich Frankel, Der gerichtliche Beweis, S. 222 f. für die Ansicht R. Jose b. Jehuda’s. 8) Er liess als Synedrialpräsident einmal 80 Zauberinnen un-