Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
- Journal
- Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
- Volume
- 19 (1892)
- Issue
- 1 (1892)
- Date
- 1892-01-01
- Page
- Seite 191 (sequence 193)
- Language
- German
- Belongs to
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191 Vorsätzlichkeit war also unbedingt nötig, wenn eine, gleiche Vergeltung eintreten sollte; ebenso notwendig war aber auch die Aussage von mindestens 2 Zeugen, durch welche der Thatbestand eruiert werden musste; dieselben mussten offenbar aussagen können, ob der Thäter mit einem Mordinstrument die That vollbracht, und ob er mit dem Getöteten in Feindschaft gelebt hatte (Num. 35, 30; vgl. Deut. 17, 6; 19, 15). Ein Zeuge genügte nicht zur Aussage gegen eine Person bei dem Tötungsdelikte wie überhaupt bei jeder Schuld und Sünde (Num. 35, 30 und Deut. 19, 15). Dass aber die Zeugen nicht leicht falsches Zeugnis abzulegen wagen konnten, musste die Bestimmung bewirken, dass sie in diesem Falle dieselbe Strafe erleiden sollten, welche sie dem Inkulpaten zugedacht hatten. (Deut. 19, 16 ff. vgl. weiter.) Durch diese Normen wird der Vergeltungsstrafe ihre Härte genommen. Es verliert dadurch der Einwand, der so oft der Vergeltungstheorie gemacht wird, dass wir, dem Irrtum unterworfene Menschen, nicht im Stande seien, gerechte Vergeltung zu üben und Ausgleichung zu schaffen, da wir dem Beschuldigten nicht in Herz und Nieren zu blicken vermögen, um den Schuldanteil ausfindig zu machen, für den wir ihn strafen wollen,* 1) sehr an Gewicht, da durch die angegebenen Institutionen einem Irrtum durch die Richter möglichst vorgebeugt war und auch die Schuld Maimonid. Hilck. Rozeach IV, 2) muss der Fäll V. 23 von beabsiehtigter und vollzogener Tötung der Frau oder des Gegners auf־ gefasst werden. Nach Rabbi endlich ist der Satz ideell aufzufassen ״Du sollst geben Ersatz des Lebens für das Leben, des Auges für das Auge“ etc.“ Noch andere Deutungen s. Tosaphoth zu Ke־ thuboth 35 a. Stichw. ומי איכא. Ueber die Meinung der neueren Exegeten cf. die Comm. 1J Mit diesen Worten uugefähr wandte sich auf dem vorjährigen Juristentage in Halle 1890 Seuffert gegen die Anhänger der Vergeltungstheorie. (S. Seuffert: Gutachten über die Frage: Ist die bedingte Verurteilung im Strafrechte einzuführen? Verhandl. d. XXI. deutsch. Juristentages, S. 250.)