Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
- Journal
- Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
- Volume
- 19 (1892)
- Issue
- 1 (1892)
- Date
- 1892-01-01
- Page
- Seite 190 (sequence 192)
- Language
- German
- Belongs to
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190 übrig, deren Interpretation aber so verschieden ist, dass es gewagt erscheinen dürfte, aus ihr in Bezug auf unsere Frage sichere Schlüsse zu ziehen. Die betr. Stelle, die auch für die Form der Vergeltung sehr bezeichnend ist, lautet: ״Wenn Männer streiten und sie (d. h. der eine oder der andere) stossen ein schwangeres Weib, sodass ihre Kinder herausgehen, aber kein Schade geschieht, dann soll ihm (dem Thäter) eine Geldstrafe auferlegt werden; wieviel ihm der Gatte der Frau auferlegt, soll er geben im Beisein der Richter (22). Geschieht aber ein Schade, dann sollst Du geben1) Leben um Leben (23); Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuss um Fuss (24), Mal um Mal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme (25).נ) 1J Das Wort ״ ונחתהDu sollst geben“ ist sehr schwierig. Es kann sich nicht auf den Thäter beziehen, der sein Leben hergeben solle für das Leben, das er genommen, denn dann müsste es ונתן ״er soll geben“ heissen, wie V. 22. Der Ausdruck kann sich vielmehr nur auf die Gemeinschaft und deren Richter beziehen, wobei aber die neue Schwierigkeit entsteht, dass es doch ״Du sollst nehmen“ heissen müsste, da der Richter dem Thäter doch nicht das Leben giebt. Wir vermuten, dass der Ausdruck im Hinblick auf v. 25 gebraucht wird. Es war beabsichtigt zu sagen: ״Du sollst geben Strieme für Strieme, Wunde für Wunde u. s. w., es erschien * aber natürlicher, vom Höheren (Leben um Leben) zum Niederen herabzusteigen, wobei der Ausdruck, der zum Sinne der letzten Glieder passte, beibehalten wurde. Möglich ist auch, dass der Ausdruck bedeutet: ״du sollst (als Strafe) auferlegen.“ Die Kommentare (Keil, Knobel, Dillmann) sowie fast alle jüd. Erklärer schweigen merkwürdigerweise über diesen schwierigen Punkt. Hirsch’s Erklärung z. St. ist gezwungen. 2) Die Interpretation dieses Gesetzes zeigt die grösste Verschiedenheit unter den Erklärern. Schon die Alten (Philo und Josephus) fassen es verschieden auf. Der Talmud hat nicht weniger als drei grundverschiedene Erklärungen. (Sank. 79 a und b) Sämtliehe talm. Rechtslehrer stimmen darin überein, dass der Fall von einer beabsichtigten Tötung des Gegners spricht; es wird aber ein dritter getroffen (נתכון להרוג את זה והרג את זה). V. 23 handelt nun nach Ansicht der ״Weisen“ (חכמים) von unabsichtlicher Tötung der Frau, wofür die Todesstrafe eintritt, weil doch jedenfalls ein Mord beabsichtigt war. Nach R. Simons Ansicht (recipiert von #