Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
- Journal
- Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
- Volume
- 19 (1892)
- Issue
- 1 (1892)
- Date
- 1892-01-01
- Page
- Seite 185 (sequence 187)
- Language
- German
- Belongs to
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185 seit 1405 der Dienchelele (Oberrichter-*1^ 1(דין); in den aragonischen Landen selbst war wohl bis auf Chasdai Crescas (gestorben 1411) kein Oberrabbiner vorhanden, wohl aber schlossen sich oft die Gemeinden Aragoniens zu einem Bund zusammen, dessen Delegirte mit dem Hofe und der Regierung in Fühlung traten2). Navarra weist nur zu manchen Zeiten Oberrabbiner auf3), während er in Portugal schon in der Mitte des XIII. Jahrhunderts eine bedeutende Rolle spielt. Er war hier hoher Würdenträger und JKronbeamter und vertrat die Gesammtjudenheit am Hofe. Er führte den Titel Arrabi Moor de Portugal und wurde in seinem Amte von einem Oberrichter, Exekutor und Sekretär unterstützt. Die einzelnen Gemeinden Portugals waren zu 7 Provinzial verbänden vereinigt, welchen als Leiter die vom Arrabi Moor ernanten 7 Provinzialoberrabbiner vorstanden. Diesen waren die von den Gemeindemitgliedern gewählten Lokalrabbiner unterordnet 4). — Die Gemeinde verbände sandten auch nichtoffizielle Vertreter, so eine allgemeine Oortesversammlung anberaumt wurde, die den Gang der Verhandlungen zu beobachten und gegen etwaige geplante feindliche Anschläge Vorkehrungen zu treffen hatten5). — Auch die Steuern wurden nur für die Gesammtheit veranschlagt und von den Gemeinden gemeinsam entrichtet. Ausser den vielen unter verschiedenen *) Siehe Zunz, Geschichte der Juden in Sizilien (Zur Geschichte u. Litteratur); Güdemann, Geschichte des Erziehungswesens in Italien p. 275; Isidor Loeb, Reglement des Juifs de Castille en 1442 (Revue d. E. j. XIII). *) החלוץ I. 27. 8) Kayserling, Geschichte der Juden in Navarra, 88. 4) Kayserling, Geschichte der Juden in Portugal, p. 8—17; Schäfer, Geschichte Portugals III. p. 11—18. 5) החלוץ I 23 (Statut 1354) בכל עת יתקבצו השרים והסגנים והעמים לעשות קורטש שיחויבו הנבררים לעשות שלוחים כללים לכל קהלות להיות שם לפקח בעניני הקהלות או ילבו שם הנבררים עצמם ובלבד בקורטש כלליות לכל המלכות. .#