Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
- Journal
- Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
- Volume
- 19 (1892)
- Issue
- 1 (1892)
- Date
- 1892-01-01
- Page
- Seite 184 (sequence 186)
- Language
- German
- Belongs to
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184 sämmtlichen castilianischen Gemeinden zu Valladolid (1432) befassen sich mit den Angebereien, ״da sich diese leider ausserordentlich mehrten.״ Dieses strenge Vorgehen war um so mehr geboten, als sonst jedes Gemeindeleben, wie jedes gemeinsame Wirken illusorisch gewesen wäre. Beim fortwährenden Bestreben der Herrscher, den Steuerdruck rücksichtslos zu erhöhen, war es für die Gemeinde von verderblichen Folgen, wenn ein Mitglied derselben aus Hass oder aus anderen Gründen über ihre Vermögensverhältnisse falsche Angaben machte. Ebenso missbrauchten einzelne Gortesanen (חצרודם) ihren Einfluss, um die ganze Verwaltung zu terrorisiren, ja, sie Hessen manchmal den gesammten Vorstand in den Kerker werfen, um so ihren Willen durchzusetzen1); ebenso war die Reinheit und der Frieden des Familienlebens bedroht, indem oft mit Hilfe der Christen Trauungen erzwungen wurden2). — Diese Nothwehr schlug aber oft zum Argen um. Aus Furcht, der des Verrathes Angeklagte könnte seine Verurtheilung zu verhindern versuchen, wurden die Processe in grösster Heimlichkeit geführt, die Zeugen in der Abwesenheit des Angeklagten vernommen und oft über ihn, ohne ihn selbst verhört zu haben, der Stab gebrochen.3) Der Verläumdung und dem Amtsmissbrauch wurde hierdurch ein weiter Spielraum gewährt. — Die so in sich abgeschlossenen einzelnen Gemeinden traten nach aussen in einer ihrer territorialen Zusammengehörigkeit entsprechenden Gesammteinheit auf. An ihrer Spitze stand in Castüien der Hofrabbiner (Rab de la Corte); auf der unter aragonischer Herrschaft stehenden Insel Sizilien vertrat die Gemeinden *) Scheschet, Resp. No. 228 והששה מהנאמנים והבית דין מאגו לחתום בברירה בי לא ישרה בעיניהם אלא שאחרי שאיים חצרן אחד מאדונינו המלך שצוה החצרן הנזכר לתפסם ולאסרם והושמו בבית הסוהר. 2) Statut Valladolid 313. 8) Vgl. Sche8chet, Resp. 234, wo er das Verfahren beschreibt; Salomo b. Simon Daran, Resp. No. 177, wo die früheren Autoritäten angeführt werden.