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Magazin für die Wissenschaft des Judenthums · 1892-01-01 · 1 (1892) · p. Seite 179

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Journal
Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
Volume
19 (1892)
Issue
1 (1892)
Date
1892-01-01
Page
Seite 179 (sequence 181)
Language
German
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179 I. Das Gemeindeleben. Nur geringe Veränderungen sind in dem jüdischen Gemeindeleben des fünfzehnten Jahrhunderts zu bemerken. Es sind vielmehr die durch Gesetz und Usus vorgezeichneten Bahnen, die weiter beschritten werden. Das jüdische Rechtsleben ward von jeher bestimmt durch das mosaischtalmudischo Gesetz, durch die Ordonnanzen der einzelnen Herrscher und durch den freiwillig gefassten Beschluss der Mehrheit der Gemeinde. Der Beschluss, Haskama auch Tekana genannt, erstreckte sich gewöhnlich nur auf eine bestimmte Zeit und bewegte sich in der ihm von dem talmudischen Gesetz und der königlichen Verordnung freigelassenen Bahn. Zwei wichtige Tekanot weist diese Epoche auf. In Tudela wurde 1400 der 1363 gefasste Beschluss, gegen Denuncianten mit den schärfsten Massregeln vorzugehen, auf weitere 50 Jahre erneuert1). In Valladolid vereinigten sich im Mai 1432 die Abgesandten sämmtlicher castilianischen Gemeinden, um unter Vorsitz des von König Juan II. zum Hofrabbiner (Rab de la Corte) und Oberlichter (Juez mayor) ernannten Don Abraham Benveniste über: 1) das Studium der Gotteslehre, 2) die Wahl der Beamten, 3) Angebereien, 4) Steuern und Abgaben und 5) Kleidertrachten zu berathen. Die angenommene Haskama sollte während 10 Jahre für alle Gemeinden Castiliens Geltung haben2). Die Haskama war es besonders, die ein die Gesammtheit mächtig umschliessendes, aber oft tief ins Fleisch des einzelnen Individuums einschneidendes Band bildete. Sie betraf nämlich nicht bloss die öffent- *) Kayserling, Navarra p. 76—7 und 206—12. a) Das Statut ist mitgetheilt im Jahrbuch für Geschichte der Juden IV. p. 290—338•

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