Mannheim
Compact Memory

Magazin für die Wissenschaft des Judenthums · 1892-01-01 · 1 (1892) · p. Seite 28

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
Volume
19 (1892)
Issue
1 (1892)
Date
1892-01-01
Page
Seite 28 (sequence 30)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/2572068-2572094-2572095--4341-2576283
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

28 mehrfach geradezu als Elohim bezeichnet.1) Aus diesem Umstande muss aber noch nicht folgen, dass der Richter seine Strafthätigkeit der göttlichen gemäss zu handhaben verpflichtet sei, dass das Princip der Vergeltung, welches Gott sich zur Richtschnur nimmt, auch für den Richter notwendig sei, es liegt vielmehr dieser Auffassung nur der Gedanke zu Grunde, dass der Richter bei seiner Thätigkeit stets seine Verantwortlichkeit vor dem höchsten Richter im Auge habe, dass er nach objektivem Rechte, nicht nach subjektiven Neigungen seine Rechtsprechung übe8־) Aus den Strafgesetzen selbst ergiebt sich indes deutlich, dass auch die staatliche, resp. richterliche Strafe auf der Idee der Vergeltung beruht, dass der Gedanke der Ausgleichung zwischen Schuld und Leiden die Strafe charakterisirt. Denn bei allen Delikten, bei welchen eine gerechte Vergeltung möglich ist, finden wir die Strafen entsprechend den Delikten festgesetzt» Auch zeigt oft die Fassung der Gesetze, die Form der Strafdrohung, dass den Gesetzgeber derGedanke ausgleichender Gerechtigkeit leitet. Nirgends aber ist auch nur die leiseste Andeutung zu linden, dass diese Vergeltung von Seiten der Richter, die Befriedigung des Rachegefühls Parteien zu richten pflegte: ״Wisset, vor wem ihr stehet, vordem, der gesprochen, es werde die Welt; denn so heisst es: ״es sollen hintreten die Männer vor Gott“ (Ex. 22, 8) nicht aber vor Akiba ben Joseph.“ Talm. Jerus. Sanh. la. ]) Ex. 21, 6; 22, 8; 22, 27; cf. Deut. 19, 17: ״Und es sollen hintreten die beiden Männer, welche die Streitsache haben vor den Ewigen, vor die Priester und Richter.“ 2) Deut. 1, 17: ״Ihr sollt bei Euerem Rechtsprechen kein An־ sehen der Person achten, Kleinen wie Grossen anhören, vor keinem Menschen Euch fürchten; denn das Gericht ist Gottes Sache.“ Auf keinerlei Weise darf das Recht gebeugt werden; Ex. 23, 2—3, 6—8; Selbst das Recht des Sünders darf nach dem Talmud nicht gekränkt werden, selbst in ihm muss das Recht geachtet werden. S. Mechilta zu Ex. 23, 6 [לא תטה משפט אבמנך: במצוות] Maim. Hilch. Sanhedr. XX, 5, Seplier Hamizwot, 278. Verbot. Die ferneren Stellen, die von der Unparteilichkeit und Unhestechlichkeit der Richter handeln, sind Lev. 19, 15, Deut. 16, 19, 20*

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.