Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
- Journal
- Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
- Volume
- 18 (1891)
- Issue
- 1 (1891)
- Date
- 1891-01-01
- Page
- Seite 265 (sequence 268)
- Language
- German
- Belongs to
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265 deine Hand einst fasste“ (Rig. Ved. 10, 18, 8). — Endlich möge noch auf die altrömische Sitte hingewiesen sein, dass der Vater das neugeborene Kind ergreift, in die Höhe hebt und so als sein eigenes anerkennt. Der römische Rechtsbegriff der mancipatio, deckt sich vollkommen mit dem »Händeergreifen« der Babylonier und Inder. Auch bei den Römern geschieht die adoptio durch mancipium; Sklaven sind schlechtweg mancipia. Wir sehen also, dass sowohl bei semitischen als arischen Völkern in ältester Zeit das »Ergreifen eines Körpertheiles“ zur Bekräftigung und Bezeichnung des gegenseifigen Verhältnisses zwischen zwei Personen, die sich zu einander verhalten wie Herr zu Knecht, Vater zu Sohn, Lehensherr zu Lehensmann u. s. w. gedient habe. Und diese Thatsache hat I. E. richtig erkannt. Es wird von nun ab nicht zu bezweifeln sein, dass Jakob mit Josef, Abraham mit Eleasar einen rechtskräftigen Vertrag abgeschlossen habe, begleitet von dem Gebrauche des »Legens der Hand unter die Hüfte“, der zu damaliger Zeit üblich war, und nur damals, denn nirgendwo in den heiligen Schriften, als nur an den beiden angeführten Stellen, ist von ihm die Rede. Zu Hos. X, 14 וקאם שאון בעמיך וכל מבצריך יושר כשד שלמן בית ארבל ביום מלחמה אם על בנים רוטשה merkt I. E. an: שלמן: אולי הוא שלמנאצר. Mit ihm sprechen die Kimchi (Josef und David) diese Vermutung aus; wahrscheinlich sprechen sie es ihm sogar nach. Die nächstliegende Erklärung ist es auch thatsächlich, und die Akten sind darüber bis heute nicht geschlossen. Selbst wenn Salmann nicht identisch ist mit שלמנאסר (sic!), ist die Hypothese I. E.’s eine geistreiche und beweist uns dessen geschichtlichen Scharfblick. Freilich wird man wohl mit Schräder (KAT S. 440) annehmen, dass in dem citirten Verse der moabitsche König Salmanu wird gemeint sein, der Tiglathpileser (Phul) tributpflichtig gewesen ist. Hosea war Menahems Zeitgenosse und hat von