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Magazin für die Wissenschaft des Judenthums · 1891-01-01 · 1 (1891) · p. Seite 60

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Journal
Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
Volume
18 (1891)
Issue
1 (1891)
Date
1891-01-01
Page
Seite 60 (sequence 63)
Language
German
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60 Wer sind die 1?דייני גדרות) (öajane O’seroth). Von Dr. M. Grünwalcl in Jungbnnzlau. Eine Frage von eminenter Bedeutung ist es, die zu beantworten wir versuchen wollen. Die Dajane G’seroth ״Richter freiwilliger Beschlüsse“ bilden die Ueberschrlft des letzten Abschnittes imTractate K’tuboth (über Eheurkunden), und wenn auch gerade der letzte Abschnitt der Talmudtractate oft scheinbar lose mit den vorhergehenden zusammenhängt, so hängt er trotzdem immer noch zusammen; ja er zeigt oft dem tiefer Blickenden den streng logischen Zusammenhang und die Ideenassociation, die ihn an den Schluss als Krönung des Ganzen stellen Hess2). Dr. Sidon’s Arbeit hat in vielen Punkten das Richtige gezeigt •ל nur glauben wir, dass hauptsächlich seine Vergleiche mit der römischen Praetur und mit dem Praetor nicht am Platze sind. Zunächst war ja der Praetor — obwol ein solcher als Procurätor oder Proeonsul niemals nach Palästina kam — immer nur eine Person, während doch das Characteristische dieses Gerichtshofes die Dualität, wenn ich so sagen darf, war; d. 11. dass 2 Richter statt der üblichen 3 waren (אין בית דין שקול אלה בשלשה, Sanhedrin I. Perek 6. Mischnah). Es kommt hinzu, dass die Etymologie des Wortes praetor aus praeitor ״der Voranziehende“ mit dem der דייני גזירות absolut nichts zu thun hat; wenn auch nicht geleugnet werden soll, dass der Praetor legislatorische Macht besass und übte. Diese 2 Punkte, dass nämlich der Praetor eine Person und die Etymologie des Wortes ganz anderes bedeute, Hess mich meine Blicke auf ein anderes römisches Amt werfen, das nicht nur stets von 2 Personen verwaltet werden musste, sondern auch, und dies fällt viel schwerer in die Wagschale, etymologisch und sachlich mit dem Wirkungskreis der Dajane G’seroth eng verknüpft ist: ich meine das Amt der Oensoren. Zu dieser Vermutung, die durch tieferes Quellenstudium für mich zur Gewissheit ward, führte mich unser alter Meister und Lehrer, Rabbi Salomo ben Jizchak aus Troyes. Mit der ihm eigenen unübertrefflichen Kürze und Prägnanz bemerkt er zur Mischnah שני דייני גזירות zu diesen Worten קנסות. Dass קנס etymologisch und *) Vgl. Eine Magistratur in Jerusalem von Dr. Sidon. Magazin 1890 p. 198-218. 2) Man vgl. den letzten Perek ״Chelek“ (חלק) im Tractate Sanhedrin.

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