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Magazin für die Wissenschaft des Judenthums · 1891-01-01 · 1 (1891) · p. Seite 4

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Journal
Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
Volume
18 (1891)
Issue
1 (1891)
Date
1891-01-01
Page
Seite 4 (sequence 7)
Language
German
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4 liehen Mitbürgern völlig gleichgestellt, besassen Grundbesitz, erfreuten sich der Achtung seitens der Fürsten und wurden sogar zu öffentlichen Acmtern befördert1). Auch einige Päpste vor Innocenz III. (1198—1216) waren den Juden gewogen; so hatte einer derselben einem Präfekten von Narbonne, der den Juden besonderen Schutz hatte angedeihen lassen, seine Zufriedenheit hierüber mit den Worten ausgedrückt: noverit prudentia vestra nobis placuisse, quod Judaeos, qui sub vestra potestate habitant, tutati estis, ne occiderentur; non enim gaudet Deus effusione sanguinis malorum2). Dass unter solch’ günstigen äusseren Verhältnissen auch das innere geistige Leben der provcn^alischen Juden einen gewaltigen Aufschwung nahm, versteht sich fast von selbst. Narbonne, welches damals eine grosse jüdische Gemeinde von etwa 300 Mitgliedern hatte, war der geistige Mittelpunkt des südlichen Frankreichs. Zur Zeit Karls des Grossen schon gründete R. Macliir dort eine Schule, welche in späterer Zeit — etwa um 950 — als der Babylonier Nathan ben Isaac Kohen die Leitung übernahm, hohe Bedeutung erlangte. Noch andere namhafte Gelehrte haben an dem Lehrhause zu Narbonne gewirkt: ich nenne nur einen Darschan der Gemeinde, den Agadasammler R. Mose, dessen Sammlung unter dem Namen Midrasch rabba allgemein bekannt ist3); um 1160 stand an der l) Vg־l. Vai sette, histoire de Languedoc: dicunt quod lex Judaeorum melior sit quam lex Christianorum. a) Vgl. Antoine L6vy, Die Exegese bei den französischen Israeliten vom 10.—14. Jahrh. Leipzig 1873, S. 74 u. 75. — Der Zusatz malorum darf nicht Wunder nehmen; auch ein Judenfreund konnte damals so schreiben; er musste vielleicht gar die von allen Seiten gehassten und verfolgten Juden mit einem wenig ehrenvollen Beiwort bezeichnen, um seinen Worten leichter Gehör zu verschaffen. 3) Vgl. Graetz VI. S. 64 und Zunz, Gottesdienstliche Vorträge S. 287 ff.

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