Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
- Journal
- Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
- Volume
- 17 (1890)
- Issue
- 1 (1890)
- Date
- 1890-01-01
- Page
- Seite 218 (sequence 225)
- Language
- German
- Belongs to
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218 Hohenpriester״ infolge ihrer Denkweise viel näher als der Schule HilleFs 2). Ebenso steht es ausser Frage, dass die Partner der D. G., Raban Gamliel und R. Jochanan b. Sakai, zu den hervorragendsten Meistern dieser Schule zählten. Der Geist der hillelitischen Schule muss zur Zeit der Entstehung der Jurisdiction der D. G. (angesichts eines solchen Thatbestandes) ein übermächtiger gewesen sein. Aber diese Jurisdiction war nur eine vorübergehende Institution, eine Art Episode im jüdischen Rechtsleben, denn mit ihrem Erlöschen kehrt das Justizwesen zu seiner ehemaligen Stellung zurück, die es innerhalb der Religionsbehörden eingenommen, in welcher Stellung es im Laufe der Zeiten verblieb3). Lösung er eine Reihe von Möglichkeiten hervorhebt, dürfte somit als gelöst zu betrachten sein. 2) Ich kann Frankel (ibid. S. 61) nicht beistimmen, wenn er die בני נהנים גדולים mit בית דין של כהנים zu identificiren sucht. Dafür giebt es gar keinen Stützpunkt. Man wird wohl das Richtige kaum verfehlen, wenn man annimmt, dass ״die Söhne der Hohenpriester“ als Abkömmlinge adliger Geschlechter zusammenhielten und der Schamaitischen Schule zugethan waren. 3) Aus späterer Zeit werden erwähnt: דייני גולה und דייני א״י (B. Bathra, 70b, Synh. 17b), und es liegt nahe, an Richter zu denken, die ausschliesslich zur Ausübung des richterlichen Berufes eingesetzt waren; man kann sich aber auch hier mit der Annahme gut zurechtfinden, dass Gesetzeslehrer gemeint seien, die, ohne gerade für’s Richteramt ausschliesJich bestellt zu sein, auf dem Gebiete der Rechtspflege sich besonders hervorthaten und als gesuchte Richter einen weitgehenden Ruf genossen. Höchst wahrscheinlich ist es jedoch, dass in Babylonien seitens des Exilarchen (Resch Galutha) Gesetzeslehrer mit der Befugniss als Richter eingesetzt und autorisirt worden sind. (Vgl. B. Batbra, 35 b; Ketuboth 94b). i