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Magazin für die Wissenschaft des Judenthums · 1890-01-01 · 1 (1890) · p. Seite 217

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Journal
Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
Volume
17 (1890)
Issue
1 (1890)
Date
1890-01-01
Page
Seite 217 (sequence 224)
Language
German
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217 thatsächlich die eines Gesetzgebers, es war ihm die Aufgabe nnd die Pflicht zugefallen, das Recht auf der Höhe der Zeit zu erhalten, und wie er derselben nachkam, indem er in seinen Edicten neue Rechtsgrundsätze aufstellte, so hielt er sich auch für berechtigt und berufen, die Härten des alten Rechts in der Anwendung auf den einzelnen Fall auszuschliessen. Er versagte Klagen, die das alte Civilrecht gewährt hatte, gab Einreden, welche im geschriebenen Recht nicht vorgesehen waren“. . .1). Es ist einleuchtend, dass der Weg, den die D. G. in in ihrer Wirksamkeit gewandelt, augenfällige Aehnlichkeit damit aufweist. Allein sie waren keine Nachahmer, denen das römische Vorbild vorgeschwebt, sondern dieser Weg war ihnen vorgezeichnet durch die Richtung der Schule Hillel’s, die das Leben höher stellte, als die wenn auch vom Herkommen sanctionirte Rechtsregel, die bei der ßeurtheilung der concreten Rechtsverhältnisse den Maasstab des Individuellen zur Geltung brachte. Die Opponenten sind in jener Schule zu suchen, die am Herkommen und abstracten Rechtsregeln festhaltend den individuell mannigfach abgestuften Verhältnissen und Umständen die gebührende Berücksichtigung versagten, nämlich in der Schule Schammai’s2). Characteristisch für die Rechtsanschauungen dieser Schule ist die These: ״Wer einen Pfosten geraubt und beim Bau eines Wohnhauses verwendet hat, der zerstöre das ganze Wohnhaus“ (Tosefta, B. Kam. X, 5; Gittin 55 a). Auch das Ansehen und das Gewicht eines Schuldscheines gilt dieser Schule nahezu als ein unbedingtes (vgl. B. Bathra, IX, 8 u. 9; Ketb. VIII, 6). Wir haben den Kreis aufgefunden, dem die Chachamira, die adversarii Admon's und Ohanan's, angehörten3), und diesem Kreis standen auch die ״Söhne der 1') Ihering, Zweck im Recht, B. I, 432 ff. 2) Vgl. Frankel a. 0. a. 0. S. 45 ff. I. H. Weiss a. 0. a. 0. B. I, 177 ff. 3) Die Frage Frankels (a. 0. a. 0. S. 62, Anm. 4), zu deren

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