Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
- Journal
- Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
- Volume
- 17 (1890)
- Issue
- 1 (1890)
- Date
- 1890-01-01
- Page
- Seite 209 (sequence 216)
- Language
- German
- Belongs to
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209 einer neuen Gerichts-Institution wurde in’s Leben gerufen, welche als Jurisdiction in Giyilsachen das autoritative Forum, das Oentralorgan für die Parteien wie für die Richter bilden sollte — eine Behörde von analoger Stellung und analogem Wirkungskreis, wie die Jurisdiction des Praetors in Rom. Das war allerdings ein Reformwerk, insofern als das Geleise des Herkommens verlassen wurde, aber es collidirte nicht im Geringsten mit den Bestimmungen des Religionsgesetzes. Diese Justizreform könnte nach der Zeit, die wir für deren Einführung zu ermitteln versuchten, auf den Namen des Synhedrial- Presidenten Simon, des Sohnes und Nachfolgers HillePs (B. T. Sabbath, 15 a) zurückzuführen sein, über dessen Leben und Wirken die Ueberlieferungen gänzliches Stillschweigen beobachten.1) Die D. G. welche wir verlassen haben, um für sie den geschichtlichen Boden aufzusuchen, wollen wir nunmehr einführen als die Träger der in Jerusalem organisirten Jurisdiction für das Civilrecht. Das Gebiet ihrer Thätigkeit ist zur Evidenz gekennzeichnet durch die Frucht ihrer geistigen Arbeit, die in ihren auf uns gekommenen Rechts- Sätzen theilweise erhalten ist. Man merkt es diesen sofort ג) S. Graetz a. a. 0. S. 206. Dass von diesem Synhedrial- Presidenten gar nichts bekannt geworden, hängt wohl wieder damit zusammen, dass die durch den Census kervorgerufenen Bewegungen alles Andere aus dem Gesichtskreis der Erinnerung drängte, — Es schien mir anfänglich, als ob in der abweichenden Relation des j. T., wonach zur Zeit Simon b. Schetach’s (Synh. I, 1), dann wieder, dass zur Zeit Simon b. Jochai’s (ibid. VII, 2) die Justiz des Privatrechts entzogen worden sei, dunkle Reminiscenzen an Simon den Sohn Hillel’s enthalten wären; ein näheres Eingehen führte mich jedoch dahin die Leseart: Simon b. Jochai als die richtige zu halten. Die Religionsverfolgungen der hadrainischen Zeit trafen als Religions-Institut auch die Rechtsprechung. Unter Simon b. Schetacli könnte nur die sadducäische Justiz gemeint sein, die aber gerade damals aufhörte. Eine Erörterung über die in Rede stehende "Notiz des j. T. ist mir nirgends begegnet. Magazin Heft III, 1890. 14