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Magazin für die Wissenschaft des Judenthums · 1890-01-01 · 1 (1890) · p. Seite 204

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
Volume
17 (1890)
Issue
1 (1890)
Date
1890-01-01
Page
Seite 204 (sequence 211)
Language
German
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204 Wann beginnt aber dieser Zeitraum? Darüber fehlt es an jedweder Andeutung in den Ueberlieferungen. Der Combination bleibt es überlassen, dieses Dunkel zu erhellen. Die weiter unten folgende Analyse wird nämlich zeigen, dass die von den D. G. überkommenen Rechtssätze eine Denkweise, eine Aulfassung wiedergeben, die wesentlieh verschieden ist von jener, die in den ihnen gegenüberstehenden Meinungen zum Ausdruck gelangt. Thesen und Antithesen lassen klar und bestimmt die scharf ausgeprägten Richtungen durchblicken, welche die Schulen HilleFs und Schamai’s characterisiren. Man befindet sich bei näherem Eingehen auf die Rechtsanschauungen der D. G. inmitten der Strömung des zwischen den Hilleliten und Schamaiten bestehenden Antagonismus. Der Bestand dieser Schulen bildet die Grenzlinie, über welche hinaus bei Fixirung des von uns gesuchten Zeitpunktes nicht geschritten werden darf. Zu dessen näherer Bestimmung innerhalb dieser Grenzlinie eröflnet sich .^nunmehr von anderer Seite eine lichte Aussicht. Im Jahre 6 der gewöhnlichen Zeitrechnung traf das jüdische Staatswesen das folgenschwere Geschick: Judäa wurde eine römische Provinz und es begann darin das römische Provinzialregiment. Gewöhnlich befanden sich bei der Einführung der römischen Provinzialherrschaft zwei Dinge im Vordergrund: der Oensus und die Jurisdiction Wie verhielten sich die Römer diesbezüglich gegenüber Judäa? In Bezug auf Syrien, dem, wie Josephus angie3t, Judäa zugetheilt worden war1), berichtet dieser an 2wei ג) Mommsen (Römische Geschichte, V, S. 509 Anm. 1) zieht die Richtigkeit der Angaben der Josephus durch eine Rehe von Gründen in Zweifel und statuirt für Iudäa den Characte? «einer Provinz zweiten Ranges.“ Eine in der Mischna enthalteie Notiz, wonach sich R. Gamliel zum Statthalter Syriens begehen hatte, um mit ihm in einer Angelegenheit in unterhandeln (Edujoh, VII, 7; ומעשה גרבן גמליאל שהלך לטול רשות מהגמון שבסוריא) scheht die Dar-

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