Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
- Journal
- Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
- Volume
- 17 (1890)
- Issue
- 1 (1890)
- Date
- 1890-01-01
- Page
- Seite 203 (sequence 210)
- Language
- German
- Belongs to
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203 habenden Ueberlieferungen den unabweisbaren Eindruck, dass durch die D. G. eine Institution innerhalb des Gerichtswesens vertreten war, die den Rahmen der herkömmlichen Gerichts-Organisation verlassen hatte. Diese Institution treffen wir auch nur an einem Orte, im Oentrum des Landes, in Jerusalem. Worin bestand das Wesen, das Eigenartige derselben? und aus welchen Ur- Sachen und Veranlassungen ist sie hervorgegangen? Diese Fragen lassen sich nur beantworten durch die Kenntniss des Zeitabschnitts, in welchem die Institution der D. G. in’s Leben trat, auch der Zustände, in denen das Justizwesen jener Zeit sich befand — Momente der Untersuchung, die bisher kaum oberflächlich gestreift wurden. Für die Feststellung der Entstehungszeit bietet die bereits erwähnte Ueberlieferung, dass die D. G. aus der Tempelcasse besoldet wurden, einen zuverlässigen Wegweiser. Wir erfahren daraus nicht nur, dass dieselben während des Tempelbestandes fungirten — ein Thatbestand, der auch aus anderen Daten zu entnehmen ist1) — sondern es ergiebt sich daraus die begründete Annähme, dass deren Functionirung noch während des Tempelbestandes von längerer Zeitdauer gewesen. Denn an eine Institution, die es zu keiner Consolidirung gebracht,. deren Bestand einen nur ganz kurzen Zeitraum umfasst, knüpft sich keine so bestimmt auftretende Ueberlieferung; mit der Raschheit der Institution selbst schwindet auch jedes Andenken an dieselbe. Dazu kommt noch, dass das Ueberleferte nur ein Glied in der Kette ähnlicher Mittheilungen bldet, die alle auf Einrichtungen zurückgehen, deren daiernder Bestand zweifellos ist2). ) ״Die Söhne der hohen Priester״ (Keth. XIII, 1—2), die adversafi des Chanan, R. Jochanan b. Sakai, R. Dosa b. Horkinos (ibid.), weisen auf die Tempelperiode hin. Es dürfte auch annehmbar sein, R.Gramliel (ibid. 3, 4, 5.) für den ״altern“ (הזקן) zu halten, s. weiter mten. 2) j. I. a. a. 0.