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Magazin für die Wissenschaft des Judenthums · 1890-01-01 · 1 (1890) · p. Seite 156

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Journal
Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
Volume
17 (1890)
Issue
1 (1890)
Date
1890-01-01
Page
Seite 156 (sequence 159)
Language
German
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156 (שלח sc. המלוב׳). — Diese an sich vielleicht nur agadisch zu nehmende Deutung wurde, indem man weitere Consequenzen aus ihr zog, auch dazu benutzt, in gewissem Sinne halachische Bestimmungen aus ihr herzuleiten oder an sie anzulehnen. Da dieselbe den Exilsfürsten, mit weltlicher Macht bekleidet, dem nur mit geistlicher oder geistiger Würde ausgestatteten Nassi gegenüberstellt, so sollte Erstcrem ein höherer Rang, grössere Befugnis in der Jurisdiction und in strafrechtlicher Beziehung eingeräurat werden, während Letzterer als Synhedrialoberhaupt in Allem, was rituell-religionsgesetzliche Bestimmungen, die kalendarische Regelung der Festeszeiten und die Ordination betrifft, ein höheres Ansehen gemessen sollte;1) das war der Gegensatz von Herrschergewa'lt (עביר שולטן) und geistiger Macht (2.(ססרא) Daher wäre ein Einzelrichter, der die Behanden ist, entzieht sich unserer Beurteilung u. dürfte schwerlich zu eruieren sein. Cf. Juch. p. 189, und Scherira-Brief ed. Goldb p. 31. ף Cf. Synli. 5 a Toss. s. v דהכא u. die Parallelstellen u. cf. den Ausdruck: אנן כייפינן להר Pess. 51a u. Hör. 11b. — Die Prärogative des Nassi bei Festsetzung des Neumonds nach Zeugenaussagen (קידוש החדש ע״פ ראיה) galt besonders als ein Recht, das sich von der überkommenen, königlichen Autorität des davidischen Hauses herleitete; dies dürfte sich auch bekundet haben in dem Losungswort (סימן), mit dem R. Cliija nach Rosch haschana 25 a (wo wol statt ושלח לי leg. ושלח ליה) Rabbi aus En־tab die Nachricht von der vollzogenen Amtshandlung des. קידוש החדש übermitteln liess: דוד מלך ישראל חי וקים. was etwa bedeuten sollte: ״Noch lebt die königliche Macht David’s und hat sich im Hause des Patriarchen erhalten.“ Eine ähnliche Parole, die wahrscheinlich in gefahrvollen Zeiten bei der Neumondsbestimmung angewandt wurde (cf. Raschi zu Rosch hasch. 1. c., s. v. זיל לעין טב im Namen seines Lehrers), findet sich Jer. Rosch hasch. III, 1, ed־ Krot. f. 58 d: ביומוי דר׳ אבהו אתון ,בעיי מימר :גואלינו ,ואמרון ג או ל חי נו, וקבלון (s. G. Perlitz in Graetz’ Ms. XXXVI, 78). — Obige Erklärung verdanken wir unserem hochverehrten Lehrer, Herrn Seminarrabb. Dr. J. Lewy in Breslau u. erlauben uns dieselbe hier wiederzugeben. a) Wie auch unsere Auslegung umgekehrt sich viell. nach den thatsächlichen Verhältnissen herausgebildet haben mag. — Den Midrasch,

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