Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
- Journal
- Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
- Volume
- 17 (1890)
- Issue
- 1 (1890)
- Date
- 1890-01-01
- Page
- Seite 120 (sequence 123)
- Language
- German
- Belongs to
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120 Wenn wir die verschiedenen gesetzlichen Aussprüche, welche uns die Talmude im Namen Chija’s mittheilen, näher in's Auge fassen, so erkennen wir in Chija einen treuen Wächter des Gesetzes. Mit gewissenhafter Genauigkeit überlieferte er den überkommenen Gesetzesstoff und, damit auch nicht ein Wort von den kostbaren Halachoth vergessen werde und so für die kommenden Geschlechter verloren gehe? schrieb er seltene Fälle auf Geheimrollen (Megilot Setarim)1), weil ihm die Erhaltung des Gesetzes wichtiger scheine, als das Verbot, die lebendige mündliche Lehre dem starren Buchstaben anzuvertrauen. Selbst bei rabbinischen Verboten und Einschränkungen wollte er keine Erleichterung gestatten2 3) und nur wo die äusserste Noth es erheischte, erlaubte er, von gewissen Observanzen Umgang zu nehmen8). Zur Entscheidung neuer Fälle bediente er sich der herkömmliehen Interpretationsregeln und wir sehen ihn besonders den logischen Schluss a minore in majus (Kal wachomer) in geistreicher Weise anwenden4). Sonst wollte er indess die sopherischen Gesetze nicht vermehrt wissen und warnt davor, durch einseitigen Rigorismus das Gebiet des Erlaubten 11 immer engere Grenzen zu bannen. Mit Anspielung auf Proverbia 30, 5, 6 sagt er: »Mache den Zaun nicht grösser als das Gesetz selbst; er möchte einfallen und dann wird man die Pflanzungen beschädigen5 ״). Andrerseits legte er auf den schon eingewurzelten Volksgebrauch Gewicht und wollte daran trotz seiner besseren Erkenntniss nichts gewaltsam ändern6). Das Gesetzesstudium genügte Chija’s strebsamem Geiste nicht; er bewegte sich auch mit Vorliebe und Geschick auf dem Gebiete der agadischen Schrifterklärung. Wie es x) Sabbath 6b; Baba Mezia 92a. 2) Erubin 80 a. 3) Synkedrin 60 a. 4) Baba Mezia 3 a. 5) Genes. Rabba cap. 19. 6) Sabbath 60 b.