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Magazin für die Wissenschaft des Judenthums · 1890-01-01 · 1 (1890) · p. Seite 63

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Journal
Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
Volume
17 (1890)
Issue
1 (1890)
Date
1890-01-01
Page
Seite 63 (sequence 66)
Language
German
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63 dass ein späterer Schriftsteller1) gleichfalls bemerkt, dass Hispalus die Jaden, welche ihre Heiligthümer den Römern aufzudrängen versucht hatten, aus der Stadt verbannte. Doch war dieses Verbot des jüdischen Oultus nur von vorübergehender Wirkung; frischer Zuzug aus dem mit Rom der Getreidelieferungen halber in Verbindung stehenden Alexandrien muss bald erfolgt sein. Auch Kleinasien wird Ansiedler geliefert haben. Einen unerwarteten und reichliehen Zuwachs erhielt die Niederlassung durch Pompejus. Jerusalem fiel (63), erobert, in seine Hand, und die Kriegsgefangenen, soweit man sie nicht zum Tode verurtheilte, wurden nach Rom geschleppt. Jüdische Pürsten und Fürstinnen zierten Pompejus’ Triumphzug (61). Da die jüdischen Sklaven von ihren römischen Herren durch keine Gewalt gezwungen werden konnten, ihre religiösen Gesetze zu übertreten, so wurden sie bald darauf freigelassen,3) Doch kann man auch an Sabbat denken; die Sabbatverehrung mag den Körnern besonders charakteristisch erschienen sein. נ) Die Textstelle des Nepotianus: ״arasque privatas e publicis locis äbiecit“ möchte ich nicht, wie dies Delaunay thut, auf die Juden beziehen. Zu welchem Zwecke sollten die Juden Altäre an öffentlichen Plätzen aufgestellt haben? Es durfte ja nur in Jerusalem geopfert werden! Ich erkläre mir die Stelle dahin, dass Hispalus ausser der Unterdrückung des chaldäischen und jüdischen Cultus auch noch allgemein verbot, dass überhaupt private Altäre an öffentlichen Orten aufgestellt werden. Das Plus bei Nepotianus gegenüber dem gedruckten Valerius Maximus lässt sich vielleicht dahin erklären, dass dem Nepotianus eine vollständigere Handschrift des Valerius Vorgelegen hat. *) Januarius Nepotianus (ca. 600 n. Ch.), Epitomator des zur Zeit des Augustus schreibenden Valerius Maximus, der Kempf ,sehen Ausgabe beigefügt. 8) Philonis legatio ad Gaium § 28: alyjiäXmot yäp &%&evT6s eig 'IraXtav, Ö7rd rmv xr^aafxivwv ijX&u&epw&yGav, oidev tcjv Ttaxplwv Ttapaxapd^at ßtatr&evres- Es wäre ein Irrthum, anzunehmen, dass diese nach Korn gebrachten Kriegsgefangenen nach ihrer Freilassung die ersten jüdischen Ansiedler waren. Das Edikt von 139 zeigt allerdings nur, dass damals die Juden ausgewiesen wurden. Dass sie aber lange vor 61 wieder Aufnahme gefunden haben müssen,

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