Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
- Journal
- Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
- Volume
- 17 (1890)
- Issue
- 1 (1890)
- Date
- 1890-01-01
- Page
- Seite 64 (sequence 67)
- Language
- German
- Belongs to
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- Cicero 2× ep/1024888
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64 zum Theil mögen sie auch von ihren römischen freien Glaubensgenossen losgekauft worden sein. Immerhin muss die römische Judengemeinde an Zahl damals schon beträchtlich gewesen sein. Auch durch eifrige politische Thätigkeit machte sie sich bemerkbar. Musste doch Cicero in seiner bekannten Vertheidigungsrede des Flaccus auf sie Rücksicht nehmen! ״Du weisst,“ so ruft der Redner dem Angeklagten zu, ״wie gross ihre Schaar, wie gross ihre Eintracht ist, wieviel sie in den Volksversammlungen vermögen! Darum will ich mit leiser Stimme reden, damit mich nur die Richter hören.“1) ״Man müsste grösste Strenge besitzen, um diesem barbarischen Aberglauben entgegenzutreten, und höchstes Ansehen, um der zuweilen in den Volksversammlungen rührigen Menge der Judäer im Interesse des Staates Verachtung zu bezeugen.“2) So sehen wir um die Mitte des ersten vorchristlichen Jahrhunderts bereits reges jüdisches Leben in Rom, das durch Caesar's Gunst noch besonders gefördert wurde. In dieser Zeit und Entwicklung aber haben wir die ersten Spuren für die Geschichte der gallischen Juden zu suchen. Nach Gründung der Colonie Aquae Sextiae (Aix) war das um Narbo (Narbonne) gelegene Gallien im Jahre 120 römische Provinz geworden. Von hier aus unternahm Caesar in neunjährigen Kämpfen die von weltgeschichtlicher Bedeutung gewordene Eroberung des übrigen Galliens (58 bis 51). Man wird nicht fehl gehen, wenn man annimmt, dass damals zum ersten Male Juden den eigentlich galligeht am schlagendsten aus Cicero’s Rede lür Flaccus hervor. Die im Jahre 61 oder 60 freigelassenen Sklaven können unmöglich schon 59 einen solchen Einfluss auf die Volksversammlungen ausgeübt haben, wie ihn uns Cicero schildert. ג) Oiceronis pro L. Flacco oratio c. 28, § 66: scis, quanta sit manus, quanta concordia, quantum valeat in contionibus. Sic, submissa voce agam, tantum ut iudices audiant. a) Ibid. § 67: Hunc autem barbarae superstitioni resistere severitatis, multitudinem Judaeorum flagrantem nonnunquam in contionibus prae republica contemnere gravitatis summae fuit.