Mannheim
Compact Memory

Magazin für die Wissenschaft des Judenthums · 1889-01-01 · 1 (1889) · p. Seite 181

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
Volume
16 (1889)
Issue
1 (1889)
Date
1889-01-01
Page
Seite 181 (sequence 185)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
88% known words query
IRI
…/2572068-2572100-2572101--3466-2575408
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

181 Jos. ib.: ״Diejenigen, die sich als Korban Gott erklären (im Griechischen bedeutet es Geschenk), müssen, wenn sie sich vom Dienste, zu welchem sie sich verpflichtet, befreien wollen, den Priestern eine Geldsumme zahlen, und zwar eine Frau dreissig und ein Mann fünfzig Sickel. Wenn Jemand soviel nicht hat, ist es den Priestern überlassen die Summen zu bestimmen.“ Theil I S. 32 ist bereits hervorgehoben worden, dass Josephus mitunter zwei ähnliche Vorschriften mit einander verquickt und sie als eine Vorschrift angiebt. Einen solchen Fall haben wir auch hier. Lev. 27,2 ff. wird vorgeschrieben, dass, wenn Jemand durch ein besonderes Gelübde in der Abschätzung seiner Person sich Gott weiht, ein Mann vom zwanzigsten bis zum sechzigsten Lebensjahre fünfzig, eine Frau dreissig Silberscheckei geben soll. Ebenso wird Gitin 39a gelehrt, dass, wer sich selbst weiht, er für sich arbeiten und sich ernähren kann, weil nicht seine Person, sondern nur sein Geldwerth geweiht ist (וכן הוא שהקדיש עצמו עושה ואוכל שלא הקדיש אלא דמיו). Vgl. Maim. Hil. Erachin VI, 20. Doch wird von der Halacha Erachin 24 a u. Maim. a. a. 0.1, 10) gelehrt, dass solche Weihegelder dem Heiligthume und nicht den Priestern gehören (סתם ההקדישות לבדק הבית). Nur nicht näher bezeichnete Banngelöbnisse kommen nach einer Ansicht in Erachin 28b, die auch Maim. a. a. 0. aus Misch. Nasir II, 5—6 geht hervor, dass ein Anderer die Opfer des Nasirs übernehmen konnte. ־־= עלי לגלח נזיר Na&qalovs £vgä&ae. Bell. Jud. II, 15,1 erzählt Josephus, dass Berenice nach überstandener Gefahr ein Nasirgelübde in Jerusalem löste. Tove yäy 7j voooj xaxanovovfilvovs '?) naiv a).).a1g avaynats i'&os sv%eod'at ttq'o tqlo.- xovta TjiitQüiv 7js anoStlionv ftikkoiev ׳d'vaias oivov re äq>(£saftete Mal ^vfir/aeailai räs xöftae. M. Nasir III, 6 wird von der Königin Helena erzählt, dass sie, nachdem ihr Sohn unversehrt vom Kriege zurückgekehrt war, Nasiräerin wurde. Dass ein unbestimmtes Nasir&t nur dreissig Tage dauerte, wird M. Nasir I, 3 gelehrt: סתם גזירות שלשים יום. l) Die Mischna kennt auch diese Bezeichnung für Gelübde. Vgl. Nedarim II, 5: הדי עצם׳ קרבן.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.