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Magazin für die Wissenschaft des Judenthums · 1889-01-01 · 1 (1889) · p. Seite 178

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Journal
Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
Volume
16 (1889)
Issue
1 (1889)
Date
1889-01-01
Page
Seite 178 (sequence 182)
Language
German
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178 den Priestern genossen werden durften (Sebachim 56 b ״.(הבכור .... שחיטתן בכל מקום בעזרה .... נאכל לכהנים R. scheint anzunehmen, dass Josephus hier von der Halacha differire, doch Jos. sagt nur, wo die Ersfc geborenen gegessen, nicht aber, wo sie geschlachtet werden. An der citirten Stelle in Sebachim heisst es ausdrücklich auch von den Erstgeborenen: ונאכל'[ בכל העיר ״sie werden in der ganzen Stadt gegessen“ (Vgl. Raschi und Tosafoth z. St. und Tosefta Challa, ed. Zuckermandel, S. 99). Auch wird in der Tosefta Sebaehim (S. 489) gelehrt, dass die Erstgeborenen von der ganzen Familie gegessen werden: הככור .... נאכלין לאנשים ולנשים ולעבר' ולשפחות . . . . Vgl. Mischne Lamelech zu Hil, Bikkurim I, 10. Josephus ib.: ״Für die Erstgeborenen der jungen Thiere, die nach den väterlichen Gesetzen nicht gegessen werden dürfen, sollen die Besitzer ihnen (den Priestern) ein und ein halb Sickel bringen, für die Erstgeburt eines Menschen aber fünf Sickel.“ Der Grund, warum wohl Josephus das Gesetz des Auslösens auf alle unreinen Thiere ausdehnt und nicht wie die Halacha (Bechoroth 5b u. Maim. Hil. Bikkurim III, 3) auf die Erstgeburt des Esels nur beschränkt, ist im ersten Theil S. 29 näher angegeben. Dass das Lösegeld für die unreinen Thiere ein und ein halb Sickel sein muss, geht auch aus Bechoroth 11a hervor, wo von Raba ein Ragia drei Denare =־ ein und ein halb Schekel (vgl. Zuckermann, Ueber talm. Münzen und Gewicht, S. 27) als Lösegeld normirt wird (Vgl. Ritter a. a. 0.). Die Exod. 13,13 vorgeschriebene Auslösung durch ein Lamm, ebenso das das. gebotene Entnacken im Falle des Nichtauslösens werden von Josephus nicht erwähnt. Man kann aber nicht, wie Ritter a. a. 0. es thut, aus der Nichterwähnung schliessen, dass das Entnacken nicht vorgekommen ist, da Josephus oft Bestimmungen über-

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