Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
- Journal
- Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
- Volume
- 16 (1889)
- Issue
- 1 (1889)
- Date
- 1889-01-01
- Page
- Seite 75 (sequence 79)
- Language
- German
- Belongs to
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75 heimlich entwendet (vq>tM!1tvog), muss das Doppelte zurückerstatten. Wer Vieh stiehlt, soll vierfach den Schaden (*/}!׳ bezahlen, ausser bei einem Ochsen, denn für diesen muss er fünffach bezahlen.6) Wer die bestimmte Geldstrafe (*״ imzfptov) nicht zahlen kann, soll Sklave sein toü yantdryanniiivotg. Wer aber einem Stammesgenossen verkauft wird {ttoicOh!;'), soll sechs Jahre dienen, im siebenten aber freigelassen werden. Wenn er mit einer Sklavin beim Käufer Kinder gezeugt und diesem aus Liebe und Wohlwollen gegen die Kinder dienen will, soll er im Jobeijahre — d. i. das fünfzigste Jahr — frei werden, indem er auch Weib und Kinder in Freiheit bringt.“ Aut. III, 12, 3: ״Im Jobeijahre werden die Schuldner von den Schulden befreit und die Sklaven freigelassen, die als Stammesgenossen wegen Uebertretung irgend welcher Gesetze nicht mit dem Tode, sondern mit der Sklaverei bestraft worden“ (oh ovrag ()twcpv/.ovg *«;, n«q« pMvtccg n t&v ■vofi/ftwv rii Gyr/iiatt tf/g Sovltrag ixöXaae, ävatov ovx ty.är/oiitvovg). Ant. XYI, 1, 1 tadelt Josephus den König Herodes, weil dieser ein Gesetz erliess, dass die Diebe ausserhalb des Königreiches verkauft werden. Das sei nicht nur hart, sondern untergrabe auch die väterlichen Gesetze. Denn Sklave zu sein bei Nichtjuden, die nicht die jüdische Lebensweise haben, und jede willkürliche Arbeit verrichten zu müssen, sei ein Verstoss gegen die Keligion, nicht aber eine Strafe der des Verbrechens Ueberführten, ״denn die alten Gesetze bestimmen, dass der Dieb das Vierfache bezahle und wenn er nicht hat (ovx tyovra), als Sklave verkauft werde, doch nicht an einen Nichtjuden, dass er nicht für immer Sklave sei. Denn nach sechs Jahren müsste er frei werden.“ Ex. 22, 2 wird bestimmt, dass ein Dieb, der den Diebstahl nicht ersetzen kann, zum Behufe dieses Ersatzes 6*