Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
- Journal
- Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
- Volume
- 15 (1888)
- Issue
- 1 (1888)
- Date
- 1888-01-01
- Page
- Seite 187 (sequence 189)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 81% known words query
- IRI
…/2572068-2572102-2572103--3255-2575197- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Aus dem Glossarium Graeco-hebraeum. 187 Dümichen (in Oncken's Allgm. Gsch.), das alte Aegypten I S. 38, 135,180. S. auch Heliodor, Aethiop. IX, 9. Der einfache, aber prägnante Ausdruck יום גידול נילוס dünkte den Abschreibern zu nüchtern, und sie corrigirten deßhalb daran herum, und suchten meist einen Ausdruck dafür, der den Götzendienst beschimpfen sollte, also ניבול oder זיבול oder Beides. Daß sie dabei an ovpßohä, Festschmäuse, wie Güdemann meint, oder an ovfißoXa, die für das Fest gesammelten Beiträge, wie Sachs II, 101 meint, gedacht haben, ist nicht anzunehmen. Das Wort ist wie ניבול ächthebräisch und hat wie dieses eine beschimpfende Bedeutung. Doch dies beiläufig, die richtige Lesung ist יום גידול נילוס. Mein verehrter Freund, der greise hochgelehrte Rabbiner Wagner machte mich auch auf Raschbam aufmerksam, welcher in seinem Commentar diese Lesung bezeugt mit den Worten: .ומדרש אגדה שהלכו לראות נילוס נהר מצרים שעלה על כל גדותיו טימיון, rafutov, Schatzkammer, insbes. hieß rafietov bei den griech. Darstellern der Röm. Geschichte das aerarium Saturni, in welchem der Staatsschatz und die öffentlichen Urkunden von den Quästoren (rafilou) aufbewart worden. Dieser Staatsschätz, der ursprünglich seit Augustus vom kaiserlichen Schatz, dem Fiscus, den Einkünften aus den cäsarischen Provinzen, den Einnahmen für das Heer, geschieden war, wurde allmälig ganz von dem letzteren absorbirt, so daß dann aerarium oder rafieto* auch den kaiserlichen Schatz bedeutete, welcher zugleich Staatsschätz war. Von diesem wieder war unterschieden das patrimonium Caesaris und die res privata; siehe Pesikta r. § 10 f. 13» בל אלו תסבריות איגן שלי יוררין לטימיון של טימיון הן ״alle diese meine (übrigen) Schätze gehören nicht mir, sie kommen in den Staats- oder Kronschatz: אכל זה עמר לי ככמה צער ער ״ שלא סגלתי אותוdiese aber habe ich mir mit vieler Mühe erworben." (Marqu. a. a. O. II, 310 ff.) Die res privata principis, die Einkünfte aus seinen Grundstücken, Bergwerken^ erbt seine Familie, wenn der Sohn ihm nicht auf dem Throne folgt. Zu dem patrimovium Caesaris gehörten die Einkünfte aus den Kronländern, wie Aegypten, Judäa, dem thraischen Chersones rc.) Daher ״ ,נכנם לטימיוןes kommt in den Krön-