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Magazin für die Wissenschaft des Judenthums · 1888-01-01 · 1 (1888) · p. Seite 177

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Journal
Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
Volume
15 (1888)
Issue
1 (1888)
Date
1888-01-01
Page
Seite 177 (sequence 179)
Language
German
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Eine geänderte Mischna. 177 verkauft und das Geld dafür fällt in die Kaffe für die freiwilligen Gemeindeopfer; denn es steht geschrieben (Num. 5,8): ״Außer dem Widder zur Sühne, womit man für ihn sühnt", das will sagen: ״Rur, wer der Sühne bedarf (muß das Geld dem Priester geben), nicht aber der Verstorbene, der keiner Sühne bedarf." Hat er jedoch (der Verstorbene) das Geld bereits den dienstthuenden Priestern gegeben und ist dann verstorben, so können dessen Erben es den Priestern nicht wegnehmen, denn es steht geschrieben: ״Was Jemand dem Priester giebt, das soll ihm gehören." Was also nach R. Eleasar b. Simon die erste Mischna (משנה ראשונה) des R. Akiba war, ist nach der Tosefta dessen letzte Mischna (משנה אהתנה). Nur bringt sie diese Halacha ausführlicher in Verbindung mit der Halacha die im Rabba vorausgesetzt wird. Auch unsere Mischna (B. Kamma 110») erklärt den Vers in Num. V,10, wie die Tosefta. Der Redactor unserer Mischna (Rabbi) hatte also über die letzte und endgültige Mischna des R. Akiba eine andere Tradition, als R. Eleasar b. Simon. Der Jeruschalmi (B. Kamma IX 7») citirt die Mischna R. Akiba's unvollständig und scheint ebenfalls unsere Tosefta vor sich gehabt zu haben. Dagegen bietet der Sifrö Num. 4 eine Rezension der Akiba'scheu Lehren, die von den früheren vollständig abweicht. Sie lautet: מלבר איל הכפורים אשר יכפר בו עליו, מנין אתה אומר בגוזל את הגר ונשבע לו והלך להביא את הכסף ואת האשם ולא הספיק להביא עד שמת שהיורשים פטורים ת״ל מלבר איל הכפורים אשר יכפר בו עליו כך היה ר׳ עקיבה שונה ער שלא בא לופרונה אבל משבא מזופרין אמר אפילו נתן הבסף לאנשי משמר ומת היורשין פטורין ואין מוציאם מיד כהן וקורא אני עליו איש אשר יתן לכהן לו יהיה והכהן אומר לו הבא אשם והקרב והוא אומר האשם המושב ליי לכהן [וגר] את שצריך כפרה יצא מת שכפרה לו נפשו: Hiernach handelt es sich in den Mischna's des R. Akiba nicht um die Deutung der Worte: ״Was Jemand dem Priester giebt, das soll ihm gehören" (Num. V,10). Diese Worte schließen vielmehr alle verschiedenen Fälle in sich ein, wo etwas

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