Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
- Journal
- Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
- Volume
- 15 (1888)
- Issue
- 1 (1888)
- Date
- 1888-01-01
- Page
- Seite 115 (sequence 117)
- Language
- German
- Belongs to
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Probe« aus dem demnächst erscheinenden Glossarium (lraeco-liebraeum oder Wörterbuch der in den Midraschwerken vorkommenden griechischen Wörter nebst Realerklärung derselben von Vr. Julius Fürst, Rabbiner. II. אגדיקום, fafoxog, juridicus, defensor civitatis, kaiserlicher Rechtspfleger, derjenige kaiserliche Beamte, der als Stell- Vertreter des - Statthalters in einer Stadt fungirt, und alle Geschäfte zwischen der Stadt und dem Statthalter vermittelt. Auch für die Rechtspflege in den liberae civitates wurden seit Hadrian Consuiares ernannt: M. Aurel setzte statt ihrer Rechtspfleger ein, sie hießen juridici, txdatot. Mommsen, röm. Staatsr. S. 1038. Seit Valentinian II. ward ein Beamter als defensor civitatis bestellt, um die Interessen der niederen Bevölkerung gegen die Reichen zu wahren. Marquardt, röm. Staatsvf. IV, 214. Siehe auch leg. secular. in Land, Anecd. syr. I f. 203a. — Ber. r. § 12 f. 13b: סולו לרוכב כערמת ביה שמו אין כל מקום ומקום שאין לו איש ממונה על מה שלו אגריקוס במרינה ממונה על ביה שלו שלה וכר : es giebt keinen Ort, der nicht einen Vorgesetzten hätte, der für dessen Lebensbedürfnisse (ß(og) zu sorgen hat; in der Stadt hat der Rechtspfleger ftir deren Leben zu sorgen; der Augustus in der Stadt hat für deren Leben zu sorgen; wer aber sorgt für den Unterhalt der Welt? Der Hochheilige, von dem geschrieben steht כיה שמו: lies nur אל תהי קורא אלא כיאה שלו (fo in Midr. Till. Ps. 114). 8*