Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
- Journal
- Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
- Volume
- 14 (1887)
- Issue
- 1 (1887)
- Date
- 1887-01-01
- Page
- Seite 57 (sequence 89)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/2572068-2572092-2572093--2896-2574838- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
Der Erb-Acker. 57 Allein abgesehen davon, daß wir nach dieser Version wieder dem ובן אין לו in Numeri (27,8) eine gezwungene Auslegung geben müssen, gezwungener als die ״Und er hat kein Kind" in Deuteronomium, denn es mußte die Bedeutung haben ״Und er hat keine Aussicht aus einen Sohn, auch auf keinen im Levirate zu erzeugenden, was doch dem geraden Sinne des ganzen Verses widerspräche, müssen wir auch vor Augen halten, daß ■— einmal angenommen, die Tochter wäre überhaupt im Stande den väterlichen Namen fortzupflanzen und Erbrecht zu genießen — eine solche Annahme schon das Leviratsgesetz ausschließt, wenn eine Tochter da ist; denn dasselbe ist ein Nothgesetz; durch dieses wird etwas sonst Verpöntes, einem höhern Zwecke zu Liebe, als erlaubt, ja als geboten hingestellt. Dieses Gebot kann jedoch nur so lange Geltung haben, als der höhere Zweck nicht auch auf eine andere Weise erreicht werden kann oder überhaupt noch zu erreichen ist, in andern Fällen jedoch verliert dieses Ausnahmegesetz jede Berechtigung. *) Es ist also erwiesen, daß in der Praxis das Leviratsgesetz im Falle, daß der Verstorbene eine Tochter hinterließ nicht geübt wurde, auch in den beiden Beispielen der Leviratsehe, welche die Bibel aufweist, ist von einem ganz kinderlos Verstorbenen die Rede. Dennoch aber ist ובן אין לו wörtlich zu nehmen mit: ״Und er hat keinen Sohn", da es doch sonst, wie an andern Stellen, wo von ganz Kinderlosen die Rede ist, heißen mußte וזרע אין לו (Vergl. Lev. 22. 13). Dieser Widerspruch zwischen Gesetz und Praxis findet jedoch seine Lösung durch die Annahme, daß das Erbtochtergesetz des Numeri, das doch seiner Genesis nach kurz vor dem Betreten des gelobten Landes gegeben ward, spätern Ursprunges ist, als das Leviratsgesetz des Deuteronomiums,**) eine An- *) Mit Recht lehren auch die Nabbinen (T. babli Jebamoth 24»., Jeruschalmi Jebamoth, Abschn. I., Halacha I.), daß bei einer notorisch Unfruchtbaren (.איילגזר) das Leviratsgesetz keine Anwendung finde. **) Daß übrigens noch manche andere Gesetze des Deut, vor Lev. u. Num. offenbart wurden hat D. Hoffmann im Magazin für die Wissenschaft des Judenth., Jahrg. 1880 S. 131 u. 243 nachgewiesen. 4a