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Magazin für die Wissenschaft des Judenthums · 1887-01-01 · 1 (1887) · p. Seite 54

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Journal
Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
Volume
14 (1887)
Issue
1 (1887)
Date
1887-01-01
Page
Seite 54 (sequence 86)
Language
German
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54 Nathan H offmann. ״Der Ausdruck beisammen will Brüder von nur mütterlicher Seite ausschließen." Präciser drückt es der babylonische Talmud aus 25): יחדו — המיוחדים בנחלה unter dem Ausdruck ״beisammen" versteht man Brüder, die gemeinschaftlich auf das Erbe Anspruch haben, was bei Brüdern von blos mütterlicher Seite nicht der Fall ist. Jonathan übersetzt diesen Vers: כד דיירין בעלמא הדין שעה חרא אחין מן איבא דמיחדין — jc. באחסנתא Wenn in dieser Welt gleichzeitig Brüder von Väterlicher Seite, die ein gemeinsames Erbe haben, leben" u. s. w.- Die neueren Erklärer hingegen fassen das ״Beisammenwohnen" als ein räumliches Verhältniß auf. Doch auch hierin differiren die Meinungen. Redslob (l. c.) nimmt den Ausdruck im engsten Sinne und versteht darunter ein gemeinschaftliches Hauswesen, eine gemeinsame Wirthschaft. Es wäre, nach ihm, also nur der Bruder verpflichtet, seines Bruders Wittwe zu ehelichen, der mit' dem verstorbenen Bruder das väterliche Erbe noch nicht getheilt hatte, sondern es mit ihm gemeinschaftlich bewirthschäftete. Hatte aber die Theilung schon stattgefunden, so hörte auch die Leviratspflicht auf. Redslob geht dabei von dem schon oben angedeuteten Standpunkt aus, daß das Leviratsgesetz blos aus Rücksicht auf die Wittwe erlassen worden, damit sie das bis jetzt bewohnte Haus nicht zu verlassen brauche. — Allein abgesehen von unserer obigen Auseinandersetzung, wonach die Integrität des Erb-Ackers und nicht die Rücksicht auf die Wittwe das Motiv zu diesem Gesetze gewesen sei, wäre es — selbst die Berechtigung dieser Ansicht vorausgesetzt — doch unerklärlich, daß ein Gesetz, welches der Gesetzgeber in solch beschränkter Weise angewandt wissen will, später selbst auf entfernte Verwandte ausgedehnt wurde, wie es das Beispiel in Ruth lehrt. — Wenn Brüder ohne Ausnahme verpflichtet waren, so läßt es sich erklären, daß auch entfernte Verwandte es wenigstens

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