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Magazin für die Wissenschaft des Judenthums · 1887-01-01 · 1 (1887) · p. Seite 50

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Journal
Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
Volume
14 (1887)
Issue
1 (1887)
Date
1887-01-01
Page
Seite 50 (sequence 82)
Language
German
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50 Nathan Hoffmann- Ausführung der Leviratsehe ganz dem Belieben des Schwagers anheimstellt. Wenn ferner wirklich die Rücksicht gegen die Wittwe beim Schaffen dieses Gesetzes maßgebend gewesen wäre, wozu bedurfte es da der Vorschrift, daß der Erstgeborene den Namen des Verstorbenen tragen solle, einer Vorschrift, die ganz dazu geeignet war, den Levir vom Eingehen der Leviratsehe abzuschrecken, wie es aus dem Beispiel des Onan in Genesis und des Ploni Almoni in Ruth ersichtlich ist. Also die Rücksicht auf die Wittwe war es sicherlich nicht, die den Gesetzgeber zu diesem Ausnahmsgesetze bewog. — Das eigentliche Motiv zu diesem Gesetze war vielmehr, um den Namen des Verstorbenen nicht erlöschen zu lassen. Doch war es dem Gesetzgeber wohl nicht um den bloßen Namen zu thun. Wohl mag es für den Menschen eine große Beruhigung sein, zu wissen, daß sein Name erhalten bleibe, allein eine solche — man möchte es Sentimentalität nennen — kann doch den Gesetzgeber nicht zu einem ffolch tief einschneidendem Gesetze veranlaßt haben. Ein Gebrauch läßt sich daraus erklären, ein Gesetz nicht. Also um den Namen allein war es dem Gesetzgeber nicht zu thun, wohl aber um das Erbe. — Der Name sollte auf dem Erbtheil erhalten werden, dasselbe sollte nicht auf einen fremden Namen gelangen, der Familienacker sollte constant bei der betreffenden Familienlinie bleiben. Daß überhaupt das Fortleben des Namens nur in Verbindung mit dem dazu gehörigen Familienacker gedacht wurde, erhellt deutlich aus der Rede der Töchter Zelofchads; למה יגרע שם אבינו מתוך משפחתו, בי אין לו כן? fragen diese20); und als Correction gegen das Verschwinden des väterlichen Namens fordern sie: תנה לנו אחווה בתוך אה׳ אבינו. Ein anderes Fortleben des väterlichen Namens konnten sie sich also gar nicht denken, als in Verbindung mit einem entsprechenden Erbgute. Ein fernerer Beweis dafür ist Jacobs Ausspruch 21):

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