Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
- Journal
- Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
- Volume
- 14 (1887)
- Issue
- 1 (1887)
- Date
- 1887-01-01
- Page
- Seite 49 (sequence 81)
- Language
- German
- Belongs to
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Der Erb-Acker. 49 geborene auf den Namen des Bruders genannt werde. Die anderen Kinder aber sollen den Namen ihres Erzeugers tragen und fortpflanzen. Wenn wir den Gründen nachforschen, die zu diesem immerhin auffallenden Gesetze Veranlassung gegeben, so finden wir in Josephus drei angegeben. Ich will sie hier anführen. Nachdem Josephus über das Gesetz und die Art seiner An- Wendung berichtet, fährt er fort: ״tovro yaq xat xoTg öijfioGwtg XvGixeXyati yiyvöfisvov, g&v oixmv ovx ixlsinövxow xal x&v yQrjfidxmv xoig avyysviai fievovtmv, xal xuig yvvoagi xovquG/iov oi'gh xijg GVficpoQäg xoig tyytGxa x&v 71qox{q<x>v hv8q&v Gvvoixovacug“ — Der erste Grund entspricht offenbar dem deuteronomischen^) יקום על שם אחיו המת ולא ימחה שמו מישראל, wenn wir den Bibelvers wörtlich nehmen. Der zweite muß offenbar modificirt werden, wenn wir ihn in Betracht ziehen sollen. Denn um die Güter in der Verwandschaft zu erhalten, bedurfte es keiner Eingehung der Ehe mit der Brudersfrau, da doch die Güter, weil die Wittwe nach mos. Rechte nicht Erbin war, auch ohne das Levirat bei der Familie blieben (wenn nicht etwa hier von den mitgebrachten Gütern der Frau die Rede ist). — Also nicht um die Güter der Familie überhaupt, sondern um dieselben einem bestimmten Familienzweige zu erhalten, mußte der Leviratspflicht Genüge gethan werden. Der dritte Grund ist offenbar mehr auf das Gefühl seiner Leser berechnet. Denn um der Wittwe Erleichterung in ihrer Trübsal zu verschaffen, hätte der Gesetzgeber gewiß kein Ausnahmegesetz geschaffen, da doch nach Leviticus (18, 16. 20, 21) die Ehe mit der Brudersfrau streng verpönt war. Wenn das Gesetz wirklich, wie auch Redslob (a. a. O.) annimmt, einer zarten Rücksicht gegen die Wittwe seinen Ursprung verdankte, dann wäre es doch zweckentsprechender gewesen, ihr die Wahl zu lassen, ob sie die Leviratsehe eingehen oder der zu ihrem Wohle gegebenen Begünstigung entsagen wollte; während das Deuteronomium im Gegentheil die 1887. II. 4