Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
- Journal
- Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
- Volume
- 14 (1887)
- Issue
- 1 (1887)
- Date
- 1887-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 73)
- Language
- German
- Belongs to
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Der Erck-Acker. Hin Weitrag zum mofaifch-takmudifche« Hrörecht von WatHcrrr Koffrncnrrr. Wenn wir die Gesetze und Rechtsinstitutionen des Pentateuchs ins Ange fassen, so werden wir sofort inne werden, daß nach dem Sinne des Gesetzgebers die jüdische Ration nur ein Agrikulturvolk sein sollte. Und in welchem Maße immer sich auch später in der Blütheperiode des Volkes unter den Königen Handel und Gewerbe entwickelt haben mögen — den Intentionen der mosaischen Gesetzgebung lag solches fern. *) Nach diesen war es ja die Mission des jüdischen Volkes, Bewahrer des Glaubens an einen einzigen Gott zu sein und als solche mußte es vor jedem Bekehr mit den benachbarten heidnischen Nationen nach Möglichkeit geschützt werden, den ein ausgebreiteter Handel und ein blühendes Gewerbe gradezu bedingen. War aber die Agrikultur der einzige Nahrungszweig des Volkes und waren die Bodenerzeugnisse ihres Landes eine Lebensbedingung für dasselbe, so war es nicht blos nöthig, daß dieser Boden jedem einzelnen Stamme und in diesem jeder einzelnen Familie in ausreichendem Maße zuertheilt werde, sondern es mußte sich auch noch nach der Vertheilung von Seiten des Gesetzgebers eines besondern Schutzes erfreuen. Und in der That hat der Pentateuch eine große Anzahl von Rechtsnormen aufzuweisen, welche theils die Sicherung und Förderung des Ackerbaues, theils aber die Unveräußerlichkeit des Bodeneigenthums zum Zwecke haben. Zu den Ersteren gehören vorzugsweise: Das Gesetz über das Sabbatjahr.2) In diesem 3a