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Magazin für die Wissenschaft des Judenthums · 1886-01-01 · 1 (1886) · p. Seite 44

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Journal
Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
Volume
13 (1886)
Issue
1 (1886)
Date
1886-01-01
Page
Seite 44 (sequence 46)
Language
German
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44 S. Goldschmidt. des Urtheils zeugt von dem Geist, von dem die Richter gegen die Juden beseelt waren. Der eine wurde aufgehängt, weil er das Haus eines Christen ausgeplündert hatte, nämlich den Besitzer für einen Juden gehalten, die beiden anderen erhielten dieselbe Strafe, weil sie das Haus eines Judeu in Brand gesteckt und dadurch auch einige christliche Häuser eingeäschert hatten72). Die einzigen jüdischen Deputirten, die uns mit Namen genannt werden, sind die beiden Vorsteher der Aorker Gemeinde, Benedict und Joceus. Doch dürfen wir annehmen, daß alle größeren jüdischen Gemeinden ihre Vertreter zur Krönungs- Deputation entsandt hatten. Benedict, der mit den Anderen aus dem Saale verjagt worden war, wurde von dem Pöbel verfolgt, in völliger Bewußtlosigkeit in eine Kirche geschleppt und von dem Prior der St. Marien-Kirche zu Aork, Wilhelm, gewaltsam getauft. Am nächsten Tage ließ sich der Unglückliche Benedict, der übrigens bei der Taufe den Namen Wil- Helm erhalten hatte, zum König führen, erzählte ihm, daß er nur gezwungen die Taufe angenommen hätte, im Herzen aber immer noch Jude wäre und bat ihn flehentlich, ihm die Rückkehr zu seinem angestammten Glauben zu gestatten- Der König wandte sich an den Erzbischof von Canterbury, der neben ihm stand, und fragte ihn, was er in diesem Falle thun sollte. Der Erzbischof, der jüdischen Proselyten nicht sehr viel Vertrauen schenkte, antwortete kurz: ״Wenn er nicht ein Sohn Gottes sein will, so mag er ein Sohn des Teufels bleiben", und so konnte der König die Rückkehr zum Juden- י‘ thum gestatten 73). Benedict überlebte seine Taufe nicht lange, 72) Benedict 1. c. II p. 84. Bei Tovey ist das Urtheil gerade umgekehrt berichtet. 73) Die gleichzeitigen Schriftsteller nehmen es dem Erzbischof sehr übel, daß er den Proselyten so leichten Kaufes zum Judenthum hat zurüäkehren lassen. ״minus discrete, quam deberet“, nennt Benedict, und ״minus circumspecte, quam esset necesse“, nennt Hoveden 1. c. III p. 13 die Handlungsweise des Erzbischofs, der nach seiner Ansicht ein geistliches Gericht erst hätte befragen müssen. Es ist jeden-

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