Mannheim
Compact Memory

Magazin für die Wissenschaft des Judenthums · 1886-01-01 · 1 (1886) · p. Seite 42

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
Volume
13 (1886)
Issue
1 (1886)
Date
1886-01-01
Page
Seite 42 (sequence 44)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
93% known words query
IRI
…/2572068-2572090-2572091--2536-2574478
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

42 S. Goldschmidt. Zuflucht gefunden hatten; denn wer von den Juden sich auf der Straße blicken ließ, wurde ohne Erbarmen niedergestoßen. Von 3 Uhr Nachmittag bis Sonnenuntergang dauerte schon die Belagerung, aber die festen Mauern leisteten hartnäckigen SBiberftanb69). Bald war der Pöbel der Belagerung müde, er wollte Geld und Beute gewinnen, und darum mußte er in die Häuser der Juden eindringen können. Erobert konnten sie nicht werden, das hatten die Belagerer schon eingesehen, darum sollten die Flammen die Juden zum Verlassen ihrer Häuser zwingen. In der allgemeinen Verwirrung, die dann entstehen würde, hoffte man sich des Vermögens der Juden leicht bemächtigen zu können. Man zündete die Häuser an, das Feuer griff rasch um sich, und bald stand der größte Theil des Londoner Judenviertels in Hellen Flammen. Die Synagogen wurden geplündert und niedergebrannt, und in den Häusern der Juden raubte und mordete man nach Herzensweil er es nicht selbst gesehen, sondern von anderen gehört hatte. Ebenso erzählt er später, daß ein Christ die Juden gewaltsam am Eintreten hindern wollte und setzt ebenfalls hinzu »ut fertur«. Wollte er etwa dieses einfache Factum auch als ״Sage" hinstellen? Daß Radulphiis de Diceto, Ricardua Divisiensis und das Itinerarium regia Ricardi dieses Edict nicht erwähnen, beweist nichts gegen dasselbe. Denn diese Berichte sind so kurz und so allgemein gehalten, daß ein so spezielles Factum bei ihnen gar keinen Platz finden konnte. Der Bericht des Johannes Bromton bei Twysiden: X Scriptores 1 col. 1159, 1160 und 1171, 1172, den Grätz anführt, bietet für die ganze Verfolgung nichts Neues, da er nur in unkritischer Weise aus Wilhelm von Newbury, Benedict und Hovcden compilirt ist. Der Bericht bei Tovey: Anglia Judaica p. 16—27 ist wörtlich z. Th. aus Matthäus Paris und aus Walter von Hemmingford entlehnt, der ihn aus Wilhelm von Newbury wörtlich abgeschrieben hat. Wir müssen daher bei der Annahme bleiben, daß der König den Juden den Eintritt in den Palast verboten hatte, daß die Juden wegen dieses Edictes gar nicht in den Saal hineingelassen wurden, und von den Thürhütern mit Schlägen weggetrieben wurden Dies führte dann zur allgemeinen Verfolgung. In wieweit Balduin v. Canterbury direct an dieser Behandlung der Juden Schuld trägt, ist aus den Quellen nicht zu ersehen. *9י) Wilhelm von Newbury 1. o. II p. 3.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.