Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
- Journal
- Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
- Volume
- 13 (1886)
- Issue
- 1 (1886)
- Date
- 1886-01-01
- Page
- Seite 41 (sequence 43)
- Language
- German
- Belongs to
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Geschichte der Juden in England. 41 Male verbreitet sich das falsche Gerücht, daß der König den Untergang der Juden wünsche. Der Wunsch des Königs galt dem beutegierigen Pöbel als Befehl, und es begann die Häuser der Juden zu belagern. Glücklich waren diejenigen Deputirten, die irgendwo, sei es bei Juden oder bei Christen, Nicht erst Matthäus Paris 6ä. Wats p. 154 sondern schon seine Quelle Roger de Wendower in FJores historiarum sä. Coxe (Engl, hist. Los.) III p. 7 hat den Ort, wo die Verfolgung entstanden ist, falsch angegeben. Denn schon bei ihm findet sich ebenso wie bei Matthäus Paris das »ad soolssia illos ejicientes« als ob sich die Juden in die Kirche eingedrängt hätten. Und doch hat Roger de Wendower hier sicher den Bericht des Benedict vor sich gehabt. Er stimmt sogar an einer Stelle wörtlich mit ihm überein; trotzdem hat er das »a curia Regia« des Benedict in »ad ecciesia« abgeändert. Es kann nach alledem nicht zweifelhaft sein, daß die Verfolgung im Saale entstanden ist, und daß die Nachricht des Wendower falsch ist. Auch daß die Juden Geschenke gebracht haben, wird von Wilhelm von Newbury (decentiaaime honoranda primordia 6t favorem non diaparem amplitudine muneram redimendum duxerunt, was Grätz vollständig übersehen hat) und von Roger de Hoveden berichtet »Principes Judaeorum deferentes Regi munera«. Auch der jüdische Geschichtsschreiber Ephraim aus Bonn, welcher ein Martyrologium jener Zeit verfaßt hat, gedruckt als Anhang zu Wiener's Emek habacha lHannover 1858) berichtet, daß die Juden mit Geschenken gekommen seien. Wie steht es nun mit dem Edict des Königs? Grätz leugnet es, weiter es nur bei Matthäus Paris mit Bestimmtheit berichtet findet, dessen Bericht ja sehr unzuverlässig ist. Die Ansicht von Grätz ist aber falsch. Benedict 1. c. n p. 83 berichtet ganz ausdrücklich: Principes Judaeorum contra prohibitionem Regia supervenerunt. Et quia Rex die praecedenti prohibuerat communi edicto, ne Jndaeus vel mutier ad coronationem suam veniret, Curiales etc. Ebenso Hoveden 1. c. III p. 12 »sed quia prohibitum erat iis die hesterna, quae praeteriit, ne ad curiam regia die coronationis 8uae accederent«. Mit weniger Sicherheit konnte natürlich Wilhelm von Newbury seine Angaben machen, da er ja nicht in London, sondern in der Nähe, von Uork lebte. Er schrieb als Zeitgenosse, stand aber den Ereignissen räumlich fern. Er berichtet nun: »superatitiosa quadam de consilio qr.orundam cautela, edicto, ut dicitur, interdixit eis ingreasum vel ecclesiae, dum coronaretur, vel palatii, dum post coronationis 801lemnia convivaretur« das »ut dicitur« setzt er nicht hinzu, weil er das Factum für unrichtig hält, sondern weil es ihm ״berichtet" worden ist,