Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
- Journal
- Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
- Volume
- 13 (1886)
- Issue
- 1 (1886)
- Date
- 1886-01-01
- Page
- Seite 31 (sequence 33)
- Language
- German
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Geschichte der Juden in England. 31 1188 von dem Scheriff von Kent belagert wurden, wurden sie von allem Verkehr mit der Außenwelt abgeschnitten, und konnten sich keine Lebensmittel von außerhalb in's Kloster schaffen. Die Bürger suchten nun die Noth der Mönche zu lindern, und auch die Juden vereinigten sich mit ihnen, den etngeschlossenen Mönchen Speise und Trank zu liefern, damit sie in dem Kampfe ausharren könnten. Auch sollen die Juden in ihren Synagogen gebetet baben, daß die Stand- Hastigkeit der Mönche den Sieg erringen möge"). Die kirchlichen Gesetze, die in jener Zeit auf den Kirchen- Versammlungen festgesetzt oder durch Briefe des Pabstes an die Erzbischöfe verkündet wurden, legten den Juden einige Beschränkungen auf, waren aber nicht so furchtbar und so ungünstig, wie man damals in jüdischen Kreisen gefürchtet hatte. So bestimmten die päpstlichen Legaten Theodinus und Albertus auf einer Kirchenversammlung zu Avranches im Jahre 1172, daß weder Geistliche noch Juden zum bürgerlichen Richteramt zugelassen werden sollten^"). Viel wichtiger waren die Bestimmungen des großen Lateran-Concils, das Papst Alexander III vom 14. —19. März 1170 im Beisein der Kirchenfürsten aller Länder der Christenheit abhielt, und auf welchem auch einige ältere Bestimmungen über die Juden erneuert, andere neu hinzugefügt wurden"). Zunächst wurde das alte Verbot erneuert, daß die Juden keine christliche Dienerschaft, nicht einmal eine christliche Amme (sub obtentu alendorum puerorum) im Hause haben dürfen. Ferner bestimmte das Concil, daß das Zeugniß eines Christen 49) Gervasius ed. Stubbs I p. 405. Der Schriftsteller kann selbst seine Verwunderung über diese Liebesdienste der Juden nicht unterdrücken. Er sagt nämlich: Archiepiscopus non cessavit auferre et Judaeus non distulit conferre, Archiepiscopus excommunicavit et Judaeus oravit. Mira rer um commutatio. 50) In den Decreta Theodini et Alberti gedruckt im Benedict er. Stubbs I, 34 Horeden er. Stubbs II 40. B1) Die Bestimmungen bilden den XII. Canon der Concilien-Beschlüsse und sind gedruckt bei Benedict 1. c. I p. 230, aus ihm dann Hoveden II p. 180. Außerdem bei Gervasius ed. Stubbs I p. 284.