Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
- Journal
- Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
- Volume
- 13 (1886)
- Issue
- 1 (1886)
- Date
- 1886-01-01
- Page
- Seite 30 (sequence 32)
- Language
- German
- Belongs to
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30 S. Goldschmidt. feien45). Ja, wir wissen auch, daß die Inden für die Annähme solcher Pfandobjeete empfindlich gestraft wurden, während es sich nicht nachweisen läßt, daß die Mönche, die ihre Heiligthümer so profanirten, von ihren kirchlichen Vorgesetzten irgend wie zur Verantwortung gezogen wurden. Im Jahre 1171 mußte Benedict aus Norwich 20 Pfund bezahlen, weil er geweihte Gewänder als Pfand angenommen hatte45), und 1183 wurde Santo aus St. Edmund mit 5 Mark (Geld) bestraft, weil er Gegenstände angenommen halte, die zum Dienst am Altar nothwendig waren"). Die Verbindung mit der Klostergeistlichkeit war für die Juden von großem Nutzen. Die Schuldscheine und Werthpapiere der Juden wurden oft in den Klosterkirchen untergebracht, weil die Heiligfeit des Ortes Diebstahl und Raub von vornehereiir ausschloß. Im Kloster St. Edmund waren sogar alle Schütze der Juden (im Kloster) deponirt und standen unter der Obhut des Sacristans45). Die Juden hatteil dort gu jeder Zeit freien Zutritt und sollen sich sogar zur Zeit der Messe in der Kirche aufgehalten haben. In Kriegszeiteil wurden Frauen und Kinder der Juden in die Klosterräume aufgenommen und fanden dort Schutz und Zuflucht. Alles dies läßt uns auf ein freundliches Verhältniß zwischen Juden und Mönchen schließen, das sich auch noch bei anderer Gelegenheit in schönstem Lichte zeigt. Als die Mönche von Canterbury bei dem großen Streit mit ihrem Erzbischof Balduin im Januar 46) Jocelin de Brakelonde: Cbronicon St. Edmundi (6d. Camdeu Society 1840) p. 2. 46) Benedictus JudaeuB filius Deodati reddit compotem de XX l(ibris) pro vestimentis benedictis, quas suscepit in vadium. In th. (esauro) l.(iberavit). Et Quietus est. Magn, Rot. 17. Henr. II. Norfolk & Suffolk bei Madox 1. c. I, 228, Note t. 47) Sancto JudaeuB de St. Edmundo r. c. de V. marcis, ut sit quietus de hoc, quod recipit in vadio vasa deputata obsequio altaris. In th. 1. Et. Quiet. 68t. Magn. Rot. 29 H. II. Norf. & Suff, bei Madox I, 226, Note d. 48) Jocelin de Brakelonde: Chronicon p. 8. ״denarii eorum in thesauro nostro 8ub custodia Sacristae reponebantur.