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Magazin für die Wissenschaft des Judenthums · 1886-01-01 · 1 (1886) · p. Seite 29

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Journal
Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
Volume
13 (1886)
Issue
1 (1886)
Date
1886-01-01
Page
Seite 29 (sequence 31)
Language
German
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Geschichte der Juden in England. 29 deren sich aus den Urkunden noch einige würden hinzufügen laffen43). Trotzdem war die Lage der Juden eine sehr glückliche. Wir sehen sie auf allen Gebieten des Handels beschäftigt, und mtt allen Schichten der Bevölkerung, mit Baronen uitb Bürgern, mit Geistlichen und Laien in regem geschäftlichem Verkehr. Sie waren die einzigen, die Geld auf Zinsen ausleihen durften, und da viele Schuldner nicht bezahlen konnten oder wollten, so nahmen sie ihre Güter ihren Landbesitz oder ihre Häuser als Unterpfand, so lange bis die geschuldete Summe ihnen gezahlt wurde. Namentlich wurden sie von den Mönchen in Anspruch genommen, welche ihre Ausgaben aus eigenen Mitteln nicht bestreiten konnten, und die ihnen fehlenden Summen sich von Juden leihen milßten. Konnten sie ihre Schulden nicht bezahlen, so verpfändeteir sie Klostergüter und geweihte Kirchengegenstände, welche die Juden eigentlich nicht annehmen durften, welche sie aber doch annahmen, um ihr Geld nicht einzubüßen. Die Kirchenfürsten erließen scharfe Verbote gegen dieses ganz nnziemende Vorgehen der Aebte nnd Mönche, welches bereits den Grad erreicht hatte, daß der Abt von Peterborough, Wilhelm v. Walterville im Jahre 1175, die Reliquien der Heiligen und den Arm des heiligen Oswald mit Waffengemalt aus dem Kloster entfernen wollte, um sie bei den Juden zu verpfänden^). So erzählt uns der Chronist des Klosters St. Edmund, datz anch in seinem Kloster oft goldene Kelche, Kirchengewänder und andere geweihte Gegenstände ohne Befragen des gesammten Convents verpfändet worden 43) Wir verweisen nur auf Nadox: History of the Exchequer I, 222 und noch andere Stellen. 44) Eeusdietus abbas er. Stubbs a. a. 1175 I p. 106. Hoveden 6d. Stubbs II, p. 88 hat ftatt brachium extraxit nur asportare volebat. Die Rohheit dieses Abtes erscheint uns so merkwürdig und so über alles Mögliche hinausgehend, daß wir sie eigentlich kaum glauben könnten. Wir haben aber dan!m kein Recht, die Stelle des Benedict, die sich auch bei Hoveden findet, von ihm also in Benedict vorgefunden sein muß, für eine spätere Interpolation zu erklären, wie es Hearne in seiner Ausgabe des Benedict I p. 129 gethan hat.

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