Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
- Journal
- Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
- Volume
- 13 (1886)
- Issue
- 1 (1886)
- Date
- 1886-01-01
- Page
- Seite 6 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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6 M. Lerner. als Maß anführen, nach schlichter Auffasiung die Ansicht R- Eliesers wiederspiegeln. Von diesem Gesichtspunkt aus betrachtet schwinden alle Schwierigkeiten, welche Maim., R. S-, Bertinoro, und תוי״ט (s. M. 3 s. v. ואה״ב, M. 2 s. v. אה&, dagegen ו״ש M. 2 s. v. ויש בהן כדי לבטל*. . : והערלה und M. 3 s. v. שאני תרומה דצריכה להרים :שנפל) in Orlah II, 2—3 gefunden haben (vgl. I. z. St. und zu Therumoth 4, 7). M. 2 handelt allerdings von dem Fall, daß ein Maß hebe in 100 Maß profanen Getreides hineingefallen; deshalb wird das ganze Gemenge dem Laien gestattet. Daß sich aber die Hebe nicht mit der später Hinzugekommen Orlah vereinigt, das gerade eben erfahren wir durch diese Mischnah. In M. 3 (vgl. תוי״ט s. V. ואח״כ) kommt noch hinzu, daß dem ersten Maß Orlah selbst die Kraft verliehen wird, den Ueberschuß (ועוד) zu einem erlaubten zu gestalten. (Vgl. Maim. z. St. und 8 ר״ש. v. דצריכה :שנפל להרים). Wir dürfen also als wohlbegründete Vermuthung die Annahme hinstellen, daß Orlah 2, 4 (6—7) der Redaktion Hillels, 2,1—3 der seiner Schule angehört. Ebenso scheint Kethubot 9, 7 (8) aus der Redaktion Hillels hervorgegangen zu sein. R. Gamliel Hasaken hatte die Einrichtung getroffen, daß Wittwen vor der Erhebung ihres Kethuba-Vertrages nicht durch einen Eid, sondern durch ein Gelübde ihre Aussage erhärten, von den Vermögen ihres Mannes noch nichts erhalten zu haben (Gittin 4, 3). Vor der Verordnung R. Gamliels hatten die Gerichte Bedenken getragen einer Wittwe den Eid zuzugestehen, ben sie nach der ursprünglichen Vorschrift leisten sollte. (Das.) Dieses Bedenken der Gerichte, welches wahrscheinlich durch Vorkommniffe eidlichen Mißbrauchs erregt wurde (vgl. b. und j. Gittin z. St.), dürfte der Natur der Sache nach bereits vor R. Gamliel sich geltmb gemacht haben. Unsere Mischila also, welche die ursprüngliche Vorschrift der Eidesleistung enthält, kommt aus einer Zeit, die wohl über eine Generation älter als R. Gamliel ist.