Mannheim
Compact Memory

Magazin für die Wissenschaft des Judenthums · 1884-01-01 · 1 (1884) · p. Seite 123

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
Volume
11 (1884)
Issue
1 (1884)
Date
1884-01-01
Page
Seite 123 (sequence 126)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/2572068-2572085-2572086--2131-2574277
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Das Machsor Nürnberg. 123 und als einst Jakob Mölln an den hohen Festtagen in Regensburg mit dem Vorbeteramte betraut nmrbe und man ihm zu diesem Zwecke schön ausgestattete Machsorim brachte, wies er dieselben zurück und wollte nur — sich auf Elasar b. Jehuda berufend — aus einem direkt zum öffentlichen Gebrauche geschriebenen Gemeinde-Machsor vorbeten, bei welchem vorauszusetzeu ist, daß der Schreiber es von vornherein zum gottesdienstlichen Zwecke geweiht, während bei Privatgebetbüchern zu befürchten steht, daß vielleicht das eitle Streben nach Künstlerruhm denr Schreiber die Feder geführt habe. 22) Prüfen wir noch die weitere aus bloße Erzählung oder Ueberlieferung sich stützende Angabe, daß das Machsor im Jahre 1499, gelegentlich der Austreibung der Juden aus Nürnberg, aus der Synagoge geraubt worden sei. Diese Mittheilung hätte den Schein der Wahrscheinlichkeit für sich, wenn die greuelvollen Jahre 1348 und 49 genannt worden wären, in denen die Juden Nürnbergs überfallen, geplündert, die nicht geflohen waren verbrannt und ihre Synagoge unter Einwilligung Kaiser Karls IV. niedergerisseu worden 23). Allein im I. 1499 war ihre Behandlung verhältnißmäßig milder. Sie wurden ansgewiesen, ihre liegenden Gründe eingezogen, aber ihr bewegliches Hab und Gut durften sie mitnehmen. Es wurde ihnen sogar eine Frist vom 6. November 1498 bis zum 2. Februar 1499 gewährt und auf ihre Bitten bis zum 10. März desselben Jahres verlängert, um ihre Schulforderungen eiutreiben und ihre Pfänder einlösen lassen zu können"). Sollten da die Juden ihre heiligen Bücher ans der Synagoge nicht in Sicherheit gebracht haben, besonders da sie Niemand an der Mitnahme ihrer beweglichen Güter gehindert hat? Man sieht also, daß jede einzelne über das Epigraph hinausgehende Angabe der Chronisten und Bibliographen *2) Maharil הלכות יום כפור• a8) Würfel, ©. 55 und 92; Stobbe 54 ff. 2Y Würfel, S. 84, Stobbe S. 62. Grätz IX, S. 54 ff.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.