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Magazin für die Wissenschaft des Judenthums · 1884-01-01 · 1 (1884) · p. Seite 118

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Journal
Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
Volume
11 (1884)
Issue
1 (1884)
Date
1884-01-01
Page
Seite 118 (sequence 121)
Language
German
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118 Bernhardt Ziemlich. beginnende Jozer אהוביך behandelt. Fast sämmtliche Gebetsanfänge der hervorragenden Sabbathe und Feste sind ornamental ausgeführt, (vgl. besonders fol. 99a, 165a, 141a, 315b, 334a u. A.). Die gewöhnlichen Malereien bestehen darin, daß auf farbigem, in Felder eingetheilten und am Rande verzierten Grunde die Initialen mit großen, breiten Goldbuchstaben gezeichnet sind. Einzelne dieser Miniaturen haben noch ein merkwürdig frisches Aussehen, so daß man über ihr hohes Alter verwundert ist. Ueberhaupt ist der Codex sehr gut erhalten, obgleich er Spuren fleißiger Be- Nutzung an sich trägt, so zahlreiche Wachstropfen, besonders bei den Selichor; in der Mitte von fol. 281, ebenfalls bei einer Selicha, ist ein Loch ausgebrannt. Ueber den Inhalt unseres Codex werden wir weiter unter C und D ausführlich berichten. So viel sei nur jetzt bemerkt, daß sich in demselben an 150 ungedruckte oder selten gedruckte Gebetsstücke befinden, so wie ungedruckte Commentaren, die berühmten Pijuterklärer angehören. Wie an Pracht der Arisstattung, so dürfte sich an Reichhaltigkeit des Inhalts kaum ein zweites Machsormanuscript mit dem unserigen vergleichen lassen, und wenn es wahr ist, was Würfel berichtet und natürlich in üblem Sinne deutet'"), daß einige reiche Juden in Wien für jedes Blatt unseres Machsor einen Ducaten zahlen wollten, so war dieses Angebot keineswegs zu hoch und würde auch jetzt noch, obgleich ihm eine Anzahl Blätter fehleir, von mehr als einer Seite gern gestellt werde». Allerdings wurde die Darstellung von Bildern in Machsorim von rabbinischer Seite nicht gebilligt, allein auch nicht geradezu verboten. Meir aus Rothenburg äußert sich auf eine diesbezügliche Anfrage dahin, daß, wenn es auch nicht gerade angemessen erscheint in Gebetbüchern Bilder anzubringen, weit dadurch der Beter von der Andacht abgezogen wird, eine Uebertretung des 2. Gebotes darin keineswegs liege (Meir v. Rothenb. Nesponsa ed. Cremona Nr. 24; dasselbe resp. im Tosafot Joma 54a und Mordechai Aboda Sara Absch. III. 16j a. a. O. S. 205.

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