Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
- Journal
- Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
- Volume
- 11 (1884)
- Issue
- 1 (1884)
- Date
- 1884-01-01
- Page
- Seite 76 (sequence 79)
- Language
- German
- Belongs to
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76 G. Goitein. In allen den angeführten Gesetzesbestimmungen, mit Ausschluß der ״Challa"-Bestimmung, sehen wir Hillel erschwerend entscheiden, und in zwei Fällen sehen wir ihn erleichtern. Diese zwei Fälle sind: erstens, daß Hillel nach Tostfta Chagiga c. 2 die Darbringung der ״Ganzopfer des Festes" ״Oloth Reija"') an Feiertagen gestattet, und 2) daß er lehrte: ״Zehn verschiedenartige Familien kamen aus Babel, Priester, Leviten, Israeliten, Entweihete, Proselyten, Freigelassene, Bastarde. Solche, deren Mütter wohlbekannt, deren Väter aber unbekannt geblieben sind und solche, deren Eltern unbekannt geblieben sind und alle diese dürfen Ehebündnisse mit einander schließen". (Jebamot 37a u. Kiddusch. 69»). Auch diese Erleichterungen wurden nicht willkürlich getroffen, sondern sie werden aus Bibelstellen genügend begründet. So die Erste aus Exod. 12, 16 in Beza 20 b, und die Zweite aus Deuteron. 23, 3 in Kiddusch. 73». — Man kann also den Hillel viel eher den strengen Erhalter, als den Zerstörer des Gesetzes nennen, wie es Dr. Biesenthal in den ״Blätlern für Israels Gegenwart und Zukunft" Jahrg. III S. 65 gethan, der die Stelle im Matthäi-Evangelium c. 5 v. 17, 18 und 19, als gegen Hillel gerichtet darstellen will. — Noch deutlicher tritt dies zu Tage, wenn wir sehen, wie gerade Hillel im Gegensätze zu Schammai rabbiuische Vorbellgungsgesetze einführen will* * 3) mld bei dem Zinsverbote gerade auffallend strenge erscheint, denn Hillel, gegen die Ansicht der anderen Gesetzeslehrer, spricht in Baba Mezia 75» den Satz aus: Niemand darf zu seinem Nächsten sagen: ״Leihe mir Früchte bis mein Sohn kommt, oder nur, bis ich meinen Hausschlüssel finde und ebenso wenig darf eine Frau einen Laib Brod von ihrer Nachbarin borgen, wenn nicht der Geldeswerth bestimmt wird, weil sonst vielleicht der Weizen im Preise steigen könnte und die Betreffenden dann das Zinsverbot übertreten würden"3). — ג) Ueber Olot Reija f. Beza 20b. *) Vgl. oben S. 52—53. 3) Zur Vollständigkeit der halachischen Aussprüche Hillels muß ich