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Magazin für die Wissenschaft des Judenthums · 1884-01-01 · 1 (1884) · p. Seite 75

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Journal
Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
Volume
11 (1884)
Issue
1 (1884)
Date
1884-01-01
Page
Seite 75 (sequence 78)
Language
German
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Das Leben und Wirken des Patriarchen Hillel.?5 glauben, da doch die Erde das Unreine von der Unreinheit befteit'), und das Reinigungsbad auch diese Kraft besitzt, so sollte das Reinigungsbad, ebenso wie die Erde den Reinen vor Unreinheit schützen, deshalb heißt es hier: ״Wer ihr Aas berührt, soll unrein sein, selbst wenn sie im Wasser sind". Offenbar hat Hillel aus der Wiederholung von Vers 31 desselben Kapitels und aus dem Zusammenhänge des Verses diese seine Gesetzesbestimmung gefolgert ^). Viel einfacher werden folgende halachische Bestimmungen Hillels, die in Tosifta Maaßeroth o. 3 angeführt sind, deducirt. ״Die Früchte, die in ein Korbgeflechte, welches nur am Sabbat benutzt wird, gelegt morden sind, sind nach Beth- Schammai zum Genuffe erlaubt, selbst wenn noch kein Zehent abgesondert worden ist, nach Beth-Hillel hingegen sind die Früchte unerlaubt. R. Jehuda sagte: ״Nur Hillel allein hat die Früchte zum Genuffe verboten". Wenn Jemand Feigen zu Haufen zusammenträgt und der Sabbath geht darüber hin, darf man fie am Ausgange des Sabbath nicht essen, bevor der Zehnte abgesondert ist. R. Jehuda sagt: ״Nur Hillel allein hat die Früchte zum Genuffe verboten" ^). Wenn Einer ein Korbgeflechte anfüllt, um es seinem Freunde zu schicken, darf man die Früchte nicht genießen, bevor der Zehnte abgesondert ist. R. Jehuda sagt: ״Nur Hillel allein hat die Früchte verboten". Der Grund für die beiden erst angeführten Sätze wird in Beza 34 und 35 aus Jesaia 58, 13 hergeleitet, wo am Sabbath das Wohllebens (M) geboten erscheint, und der dritte Satz scheint dadurch begründet, daß dasjenige, was man zum Geschenke macht oder machen will, nie zum flüchtigen Genuffe verwendet wird, und dadurch also maaßerpflichtig wird. — ג) Vergl. hierüber Terumot o. 9. 2) Vergl. die Erklärer z. St. 3) Vergl. Tosifta Edujot o. 2, wo diese zwei Bestimmungen mit kleinen Variationen wiedergegeben sind, und Beza 35, wo der zweite Satz sich vorfindet. S. das. Raschi. 4) Vergl. das Aargum W Jesaia c. 58,13.

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