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Magazin für die Wissenschaft des Judenthums · 1884-01-01 · 1 (1884) · p. Seite 57

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Journal
Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
Volume
11 (1884)
Issue
1 (1884)
Date
1884-01-01
Page
Seite 57 (sequence 60)
Language
German
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Das Leben und Wirken des . Patriarchen Hillel. 57, Bedeutung, so daß sie uns der Talmud nicht überliefert hat. Vielleicht dürfte aber auch folgender Ausspruch Hillels, der uns in Baba mezia 104 a und Tosifta Ketuboth o. 4 mitgetheilt wird, zu den ״Tekanoth" des Hillel gezählt werden'). Er lautet: Hillel berücksichtigte (דורש d. h. untersuchte, erforschte) die Volkssprache im Gegensätze zur Gelehrten- oder Schriftsprache; denn eine Boraitha lehrt: Die Männer von Alexandrien verlobten 2) sich, und wenn sie ihre Frauen unter den Trauhimmels) führten, kamen andere und raubten sie ihnen. Da wollten die Weisen die Kinder der Letzteren für Mamserim4) d. h. in Bluts chande Erzeugte erklären. Hillel Ha-Saken aber sprach zu den Kindern: ״Bringet mir die ״Kethuba" eurer Mütter". (Die Kethuba war ein Schriftstück, durch welches sich der Mann am Hochzeitstage verpflichten mußte, der Frau bei Todes- oder Scheidungsfall eine bestimmte Summe zukommen zu laffen. Vergl. d. Targum Jeruschalmi zu Gen. 34,12 und Ketuboth 1 ff.). Sie brachten ihm diese und er fand darin die Worte: ״Wenn du unter den Trauhimmel gehen wirst, sollst du mir zum Weibe werden". — Er erklärte aus diesem Grunde, im Verein mit den übrigen Weisen ihre Kinder nicht für ״Mamserim", da ja nach ausdrücklicher Erklärung des Gatten die eigentliche Trauung erst unter dem Trauhimmel vollzogen werden sollte. In diesem Falle war die Volkssprache entscheidend" 6). *) Vergl. Frankel, Hodegetik z. Mischnah suk voos Hillel. 2) In früheren Zeiten fand die Verlobung, oder besser die eigentliche Heirat ein Jahr vor dem Führen zum Trauhimmel (NLlN), der eigentlichen Verehelichung, statt, und die Frau war nach dieser Verlobung schon als Ehefrau zu betrachten.— Diese Verlobung hieß קריש״ או/תא", s. Kiddusch. 3bff. 2) Ueber den Trauhimmel s. Sota 49 und Ketubot 17. ') ״Mamser" ist nach der recipirten Ansicht derjenige, dessen Eltern die Strafe der Ausrottung (כרת) getroffen, und nach allen Meinungen der im Ehebruch Erzeugte f. Jebamot 490.. *) Dr. Biesenthal will auch hierin in seinem bereits citirten Artikel der Negirung des Gesetzes von Seiten Hillels finden, was aber bei ge-

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