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Magazin für die Wissenschaft des Judenthums · 1883-01-01 · 1 (1883) · p. Seite 140

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Journal
Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
Volume
10 (1883)
Issue
1 (1883)
Date
1883-01-01
Page
Seite 140 (sequence 143)
Language
German
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140 M. Lern er. Dürre plötzlich herabströmende Regen, der auf die tröstende Rede des Petronius erfolgte, als Halbseier einsetzte. Hatte man aber auf die wunderreiche Vergangenheit zurückzuschauen begonnen, so mußte der Blick vor Allem auf die Makkabäerzeit fallen, an die die Ereignisse des Tages so lebhaft erinnerten. Somit war der Anstoß gegeben alle die Gedenktage zu sammeln, an denen Gott unfern Vätern sich wunderbar erwiesen, und die Art und Weise ihrer Begehung in zweifelhaften Fällen näher zu bestimmen. Sollte es Sadducäer gegeben haben, die dem unabänderlichen kaiserlichenWillen sich zu fügen wohlweise gerathen haben, so konnten aud; die leitenden Persönlichkeiten sich veranlaßt sehen, die antisadducäischen Gedenktage in die Sammlung aufzunehmen. So hatte also dieses Ereigniß hinreichende Veranlasftmg geboten, alle bedeutsamen Vorgänge, die mit dem pharisäischen Prinzip im Allgemeinen und mit dem Tempel, den Opfern, der Stadt Jerusalem insbesondere in Zusammenhang standen, zu feiern, zu sammeln und auszuzeichnen. Steht es somit fest, daß man wohl i. I. 41 M. T. zu sammeln begonnen hat, so dürfen wir vermuthen, daß im Anschluß an diese Thätigkeit, welche den religiösen Sieg feiert, die 18 Bestimmungen in einer von diesem Moment nicht allzuweit entfernter! Zeit erlassen worden sind. Denn wenn die Einsetzung und Sammlung der Gedenktage die todesmuthige Frömmigkeit verherrlicht und extensiv gesteigert haben, so sollten die 18 Verhütungsmaßregeln zur Erhaltung und Beschützung dieses Volksgeistes bienen, dem Vergiftung und Zersetzung drohte. Die Zeiten, auf welche eine Verschärfung der Reinheitsgesetze hinweist, lassen sich freilich nicht genau fixieren. Denn im garrzen letzten Jahrhuirdert, irr dem das Hohepriesterthum käuflich war, trat die Tenderrz hervor durch Erweiterung der Reinhertsgesetze urrwürdige Priester vom Heiligthum entfernt zu halten. (Vgl. b. Pesachim 85a, Jadaim IV, 6, Tosefta II. Maaser I und Tosefta Nidda gegen Ende, b.Joma 10b 23 s, b.

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